Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement bei der DB AG

Die ständige Arbeitsgruppe Schwerbehinderte beim Bundesvorstand der Verkehrsgewerkschaft GDBA traf sich zu ihrer 10. Arbeitssitzung in Hannover. Auf der Tagesordnung standen u. a. die weitere Novellierung des Sozialgesetzbuch (SGB) IX sowie die Überarbeitung der Konzernrichtlinie „Gesundheitsmanagement und Gesundheitsförderung“ der DB AG.

Die Konzernrichtlinie soll in Abstimmung mit den Sozialpartnern an den neu gefassten Paragrafen 84 (2) SGB IX angepasst werden. Die ständige Arbeitsgruppe verabschiedete zu beiden Themenkomplexen Vorschläge, die bei den entsprechenden Stellen eingebracht werden.

Durch die Novellierung des SGB IX im Mai 2004 wurde der jeweilige Arbeitgeber in Paragrafen 84 (2) verpflichtet, bei einer ununterbrochenen oder wiederholten Arbeitsunfähigkeit von länger als sechs Wochen die zuständige Interessenvertretungen (Betriebsrat, Schwerbehindertenvertrauensperson, Jugend- und Auszubildendenvertretung) zu informieren. Der Arbeitgeber soll mit diesen mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person ausloten, welche Möglichkeiten bestehen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und einer weiteren Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.

Wird nach § 84 (4) ein Eingliederungsmanagement eingeführt, kann dies durch die Integrationsämter und Rehabilitationsträger mit Prämien bzw. einem Bonus gefördert werden.

Die Arbeitsgruppe um Sprecher Werner Willmann berät in Angelegenheiten behinderter Menschen die Gremien der Verkehrsgewerkschaft GDBA und steht den Schwerbehindertenvertrauenspersonen als auch den behinderten Beschäftigten beratend zur Seite.

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