Einen
verantwortungsvolleren Umgang mit den Rückstellungen für die Beamtenpensionen
hat die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Kirsten Lühmann angemahnt. Im
ARD-Politik-Talk „ANNE
WILL“ kritisierte Lühmann am 31. Januar 2010 die Praxis, dass Bund und
Länder lange Zeit Gelder, die als Reserven für spätere Pensionszahlungen geplant
und von den Beamtinnen und Beamten angespart wurden, in die laufenden Haushalte
eingespeist haben: „Genau das ist das Problem: Der Staat hat Vorsorge betrieben,
hat es aber wieder verfrühstückt“, so Lühmann. „Es kann nicht sein, dass unser
Geld verpulvert wird und Zusagen nicht eingehalten werden.“ Die stellvertretende
dbb Bundesvorsitzende forderte die flächendeckende zweckgebundene Einrichtung
von Versorgungsfonds, um die Finanzierung von Pensionszahlungen nachhaltig zu
sichern.
Als gutes Beispiel führte Lühmann den Versorgungsfonds des Bundes an, in dem sich derzeit rund 2,3 Milliarden Euro für künftige Pensionszahlungen befinden. Nicht nachvollziehbar sei dagegen der Weg des Landes Niedersachsen, wo die Pensionsrücklage in Höhe von 550 Millionen Euro, erwirtschaftet aus Einkommensabschmelzungen der Beamtinnen und Beamten, jetzt aufgelöst werden soll, um die Landeskasse aufzubessern.
In einer Studie des DIW wurde kürzlich behauptet, Beamte und Pensionäre seien doppelt privilegiert. Sie müssten keine eigenen Beiträge für die Altersvorsorge leisten und das allgemeine Versorgungsniveau bei Pensionären sei deutlich höher ist als bei den abhängig Beschäftigten. Die Beitragsfreiheit zur Alterssicherung von Beamten und das überdurchschnittliche Versorgungsniveau der Pensionäre erscheine zumindest diskussionsbedürftig“, so die Bewertung der Autoren.
Hieraus zu dem Ergebnis zu kommen, dass die Beamten überversorgt seien, ist aus Sicht der Verkehrsgewerkschaft GDBA unseriös und fördert eine überflüssige Neiddebatte. Der Bundesvorsitzende der Verkehrsgewerkschaft GDBA, Klaus-Dieter Hommel, hat die Aussagen der Autoren zurückgewiesen: „Dabei sind gerade im Bundesdienst die meisten Beamten im mittleren und einfachen Dienst. Mehrere wesentliche systembedingte Unterschiede bleiben bei einem derart verkürzten Vergleich der Durchschnittswerte von Renten- und Pensionsansprüchen ebenfalls unberücksichtigt.“
| Seite weiterempfehlen |
|