Altersteilzeitbeschäftigung für Beamte nur noch bis Ende 2009

Die Altersteilzeitregelung läuft entgegen der Forderung der Verkehrsgewerkschaft GDBA mit Ablauf des 31.12.2009 aus. Eine Nachfolgeregelung für den Bereich des Bundes wurde zwar diskutiert, ist aber weiterhin nicht in Sicht. Das heißt, eine eventuelle Altersteilzeitbeschäftigung muss noch im Jahr 2009 bewilligt und angetreten werden.

Im neuen Bundesbeamtengesetz (BBG) ist die Altersteilzeit in § 93 BBG geregelt.

Ein eventueller Antrag sollte umgehend bei der Dienstbehörde - für zugewiesene Beamte im DB Konzern entscheidet die zuständige Dienststelle des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) - gestellt werden. Denn erforderlich sind Bewilligung und Antritt der Altersteilzeit bis spätestens einschließlich 31. Dezember 2009.

Wesentliche Voraussetzungen der Altersteilzeit

Der Antrag auf Altersteilzeit muss sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestands erstrecken. Im Antrag muss bereits entschieden werden, ob der Eintritt in den Ruhestand mit Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 51 BBG) oder mit Erreichen einer Antragsaltersgrenze (§ 52 BBG) erfolgen soll. /p>

DDie Verkehrsgewerkschaft GDBA empfiehlt zur Vermeidung des Versorgungsabschlags, die Altersteilzeit grundsätzlich bis zur Regelaltersgrenze zu beantragen (beim Blockmodell also bis zum 65. Lebensjahr).

Ausführliche Informationen stehen für unsere Mitglieder im Intranet der Verkehrsgewerkschaft GDBA unter "Beamte/ Allg. Rechtsgrundlagen/ Dienstrecht - Altersteilzeit" zur Verfügung.

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