Die Altersteilzeitregelung läuft entgegen der Forderung der Verkehrsgewerkschaft GDBA mit Ablauf des Jahres 2009 aus. Eine Nachfolgeregelung für den Bereich des Bundes wurde zwar diskutiert, ist aber weiterhin nicht in Sicht. Das heißt, eine eventuelle Altersteilzeitbeschäftigung muss noch im Jahr 2009 bewilligt und angetreten werden.
Im neu gefassten Bundesbeamtengesetz (BBG), das am 12. Februar 2009 in Kraft getreten ist, ist die Altersteilzeit in § 93 BBG geregelt.
Antrag rechtzeitig stellen
Ein eventueller Antrag sollte rechtzeitig bei der Dienstbehörde - für zugewiesene Beamte im DB Konzern entscheidet die zuständige Dienststelle des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) - gestellt werden. Denn erforderlich sind Bewilligung und Antritt der Altersteilzeit bis spätestens einschließlich 31. Dezember 2009.
Wesentliche Voraussetzungen der Altersteilzeit
Der Antrag auf Altersteilzeit muss sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestands erstrecken. Im Antrag muss grundsätzlich bereits entschieden werden, ob der Eintritt in den Ruhestand mit Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 51 BBG) oder mit Erreichen einer Antragsaltersgrenze (§ 52 BBG) erfolgen soll.
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA empfiehlt zur Vermeidung des Versorgungsabschlags, die Altersteilzeit grundsätzlich bis zur Regelaltersgrenze zu beantragen (beim Blockmodell also bis zum 65. Lebensjahr).
Weitere Informationen stehen für unsere Mitglieder im Intranet der Verkehrsgewerkschaft GDBA unter "Beamte/ Allg. Rechtsgrundlagen/ Dienstrecht - Altersteilzeit" zur Verfügung.
Mehr Informationen:
Neue Besoldungstabellen ab 1. Juli 2009, Überleitung der Beamtinnen und Beamten
(12.06.2009)
Neues Beamtenrecht des Bundes beschlossen (13.11.2008)
Verkehrsgewerkschaft GDBA für Verlängerung der Altersteilzeit (10.07.2008)
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