Mitnahme von Versorgungsansprüchen bei Wechsel aus dem Beamtenverhältnis gefordert

Das Beamtenrecht muss um Regelungen zur Mitnahmefähigkeit von Versorgungsansprüchen erweitert werden. Diese Auffassung hat der Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion, Peter Heesen, am 13. Mai 2009 bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsinnenausschusses zu diesem Thema bekräftigt, zu der er als Sachverständiger geladen war.

Die Möglichkeit für Beamte, bei einem freiwilligen Wechsel aus dem öffentlichen Dienst in die private Wirtschaft bereits erworbene Ansprüche auf Altersversorgung zu behalten, sei unverzichtbar, wenn man den öffentlichen Sektor für künftige Herausforderungen rüsten und für talentierte und motivierte Nachwuchskräfte attraktiv machen wolle. Dies müsse der Gesetzgeber auch angesichts der drohenden Situation auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen, wo sich in den nächsten Jahren aufgrund des hohen Alters der Beschäftigten und geburtenschwacher Jahrgänge die Konkurrenz um geeignete Bewerber deutlich verschärfen werde, so Heesen: „Dafür muss sich der öffentliche Dienst rüsten und sich auch für Seiteneinsteiger öffnen.“

„Wir stellen eine große Unzufriedenheit mit der Ist-Situation fest“, so der dbb Chef weiter. Scheide ein Beamter, der dem Staat über Jahre treu gedient hat, freiwillig aus dem Dienstverhältnis aus, werde er derzeit genauso behandelt wie jemand, der aus disziplinarischen Gründen aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden muss. „Das ist nicht hinnehmbar“, sagte Heesen. Auch Beamte mit einer Beauftragung auf Zeit seien durch die derzeit geltenden Bestimmungen grundsätzlich benachteiligt.

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA und der dbb hatten seit längerem die Mitnahmefähigkeit von erworbenen Versorgungsansprüchen beim Wechsel aus dem Beamtendienst gefordert, zuletzt im Zusammenhang mit der Einführung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes. Allerdings sah das Bundesministerium des Innern (BMI) keine Möglichkeit, diese Forderung umzusetzen und verwies insbesondere auf eine gegenüber der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich höhere Kostenbelastung, die mit den Haushaltsplanungen des Bundes nicht zu vereinbaren sei.

Der frühere Staatssekretär Hahlen erklärte, das Beamtenverhältnis sei auf das gesamte Berufsleben angelegt. Die Mobilität zwischen Staatsdienst und Privatwirtschaft werde sich zu einer "Einbahnstraße" weg vom öffentlichen Dienst entwickeln, wenn Ansprüche aus der Zusatzversorgung mitgenommen werden könnten. Warum solle man das Abwandern von besonders begehrten Fachkräften noch zusätzlich erleichtern, fragte Hahlen. Er lehnte eine "Rosinenpickerei" aus verschiedenen Versorgungssystemen ab.

Heesen verwies darauf, dass auch ein Wettbewerb zwischen Bund und Ländern um Personal drohe, wenn die Länder ihrerseits entsprechende Regelungen zur Mitnahmefähigkeit von Versorgungsanwartschaften beschließen sollten. „Auch deshalb müssen Ausgleichsregelungen her.“

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA und der dbb werden sich weiterhin für die Mitnahmefähigkeit von Versorgungsansprüchen einsetzen.

Mehr Informationen:
Dienstrechtsneuordnungsgesetz tritt in Kraft (11.02.2009)
Nachversicherung für ausgeschiedene Beamte (05.06.2008)
Erneute Kritik am Dienstrechtsneuordnungsgesetz (25.03.2008)

 

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