Das Bundeskabinett hat am 8. April 2009 den Vierten Versorgungsbericht beschlossen. Damit kommt die Bundesregierung erneut dem gesetzlichen Auftrag nach, den gesetzgebenden Körperschaften in jeder Wahlperiode des Deutschen Bundestages einen Versorgungsbericht vorzulegen. Der Bericht dient zur Unterrichtung über die Versorgungsleistungen des öffentlichen Dienstes in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
Ziel des Versorgungsberichts ist es, die Lage und Entwicklung der Alterssicherungssysteme des öffentlichen Dienstes darzustellen und zu analysieren sowie gegenüber dem Bundesgesetzgeber gegebenenfalls notwendige gesetzliche Maßnahmen zu ihrer weiteren nachhaltigen Finanzierung anzuregen. Schwerpunkte des 4. Berichts sind die Darstellung und Analyse der Versorgungsleistungen der Alterssicherungssysteme des öffentlichen Dienstes von 1970 bis 2006 sowie die Vorausberechnung der Versorgungsausgaben bis 2050.
Der Bericht zeigt, dass die Zahl der Versorgungsempfänger/innen beim Bund seit 2001 insgesamt rückläufig ist und bis 2050 von gegenwärtig rund 700 000 um 45 % auf rund 385 000 zurückgehen wird. Die Entwicklung ist in den einzelnen Bereichen des Bundes unterschiedlich. So ging zwischen 1994 und 2007 die Zahl der Versorgungsempfänger im Bereich der ehemaligen Deutschen Bundesbahn um 13,3 % zurück, die Versorgungsausgaben sanken von 4,0 Mrd Euro in 1998 auf 3,7 Mrd. Euro im Jahr 2006. Die Höhe der gesamten Versorgungsausgaben des Bundes ist zwischen 2003 und 2006 um 7,4 % auf 13,8 Mrd. Euro gesunken.
Gründe für die günstige Entwicklung sind die von der Bundesregierung vorgenommenen strukturellen Reformmaßnahmen der letzten Jahre. Dadurch konnte im Zeitraum 1998 bis 2006 der Bundeshaushalt um rund 1,67 Mrd. Euro entlastet werden. Die kostendämpfenden Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind dabei regelmäßig wirkungsgleich auf die Beamten- und Soldatenversorgung übertragen worden.
Gewerkschaftliche Beteiligung
Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen machte im Beteiligungsgespräch zum 4. Versorgungsbericht deutlich, dass nach Einschätzung des dbb die Reformmaßnahmen der Vergangenheit – Absenkung des Versorgungsniveaus, Minderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage, Versorgungsabschlagsregelungen – zu einer langfristig stabilen und nachhaltigen Entwicklung im Bereich des Bundes geführt haben. Der Bund habe seine Hausaufgaben gemacht, sagte Heesen, „allerdings zu Lasten der Betroffenen. Denn die Beamten haben selbst die Sparleistungen erbracht, die von Seiten der Politik zur Kostensenkung in der Beamtenversorgung als erforderlich angesehen wurden.“
Aus Sicht der Verkehrsgewerkschaft GDBA und des dbb beamtenbund und tarifunion besteht mit Blick auf die vorhersehbare weitere Entwicklung beim Bund nunmehr kein Anlass, für weitere Einschnitte. Die Beamtenversorgung dürfte – auch durch den Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung – für die Zukunft gerüstet sein. Das Zahlenwerk belegt, dass zumindest im Bundesbereich kein Anlass für Horrorszenarien besteht. Wünschenswert ist daher, dass auch die Politik allgemein und der Bund als Dienstherr in der öffentlichen Debatte Stellung für seine Beamten bezieht und dadurch zur Versachlichung der Diskussion beiträgt.
Vorzeitige Pensionierungen rückläufig
Rückläufig war auch der Anteil vorzeitiger Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit. Er sank zwischen 1999 und 2006 von rund 32 % auf unter 7 % im Gesamtbereich des Bundes.
Die Versorgungsausgaben im Bund werden in den kommenden Jahren nominal noch steigen. Allerdings wird der Anteil der Versorgungsausgaben am künftigen Bruttoinlandsprodukt (Versorgungsquote) und an den künftigen Steuereinnahmen des Bundes (Versorgungs-Steuer-Quote) nicht weiter steigen, sondern eher zurückgehen.
Um die Tragfähigkeit der Beamtenversorgung auch langfristig sicherzustellen, hat die Bundesregierung im Jahre 2007 neben der bereits 1999 eingeführten Versorgungsrücklage einen Versorgungsfonds für neueingestellte Beamte eingerichtet. Mit diesen zwei Sondervermögen wird die Beamtenversorgung im Bund langfristig auf Kapitaldeckung umgestellt.
Alle Einzelheiten können dem umfangreichen 4. Versorgungsbericht und den Infos im GDBA-Intranet unter "Beamte/ Allg Rechtsgrundl./ Versorgung" entnommen werden.
Mehr Informationen:
Heesen: Versorgungsbericht kein Horrorszenario (13.03.2009)
Dienstrechtsneuordnungsgesetz tritt in Kraft (11.02.2009)
Bundestag hat Versorgungsfonds für neu eingestellte Bundesbeamte beschlossen
(13.11.2006)
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