Der Deutsche Bundestag hat am 29. Mai 2008 das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 beschlossen. Wie von der Verkehrsgewerkschaft GDBA mit Nachdruck gefordert, wird damit der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst vom 31. März 2008 zeit- und inhaltsgleich in das Besoldungs- und Versorgungsrecht für Bundesbeamte übernommen.
Dies bedeutet:
Nach- und Abschlagszahlungen für die rückwirkend zum 1. Januar erhöhten
Dienst- und Versorgungsbezüge erfolgen mit den Juli-Bezügen 2008.
Neben der Einbeziehung der Versorgungsempfänger ist vor allem die vorgezogene
vollständige Ost-West-Angleichung in der Besoldung des Bundes zu begrüßen. Der
Bundestag hat zum ersten Mal seit 1998 das Tarifergebnis eins-zu-eins auf die
Beamten übertragen und auf Abschläge und Verzögerungen verzichtet.
Da die Erhöhung der Versorgungsbezüge in drei Schritten erfolgt, die den versorgungsrechtlichen Anpassungsfaktor auslösen, vermindern sich die Versorgungserhöhungen bis Januar 2009 um insgesamt 1,62 Prozentpunkte. Denn das Versorgungsänderungsgesetzes 2001 flacht das Versorgungsniveau bei Versorgungsanpassungen um jeweils 0,54 Prozentpunkte ab.
Weitere Informationen:
Nachgebesserten Gesetzentwurf zur Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge
vom Bundeskabinett beschlossen (07.05.2008)
Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung deutlich verbessert (02.05.2008)
Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung kritisiert
(28.04.2008)
Besoldungstabelle (gültig ab 01.01.2008) im PDF-Format
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