Sachstand Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)

Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) soll in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. November 2008 in zweiter und dritter Lesung beraten und beschlossen werden. Kurz zuvor ist die Beratung einiger noch offener Fragen im Innenausschuss des Bundestages anberaumt.

Der Fahrplan zur parlamentarischen Behandlung des DNeuG wurde in der Vergangenheit mehrfach verschoben, zuletzt wegen der Finanzmarktkrise. Auf der geplanten Tagesordnung des Bundestages stehen außerdem noch andere beamtenrechtliche Themen. Durch Änderungen des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sollen die wesentlichen Entscheidungen für Beihilfevorschriften gesetzlich (also Rechtsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung) geregelt, die Korruptionsbekämpfung verbessert und eine Harmonisierung mit dem Bundesdisziplinargesetz vorgenommen werden. Die Beihilfevorschriften sind mit einer höheren Rechtsqualität zu versehen, denn das Bundesverwaltungsgericht hat am 17.6.2004 entschieden, dass die bisherigen Beihilfe-Verwaltungsvorschriften nicht den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts genügen.

Die politisch noch zu diskutierenden Themen im Rahmen der Dienstrechtsreform (des DNeuG) sind:

Anlässlich der Haushaltsberatungen vom 16.9.2008 im Bundestag betonte der SPD Abgeordnete Fritz Rudolf Körper (SPD), das Dienstrechtsneuordnungsgesetz in Bälde abschließend zu behandeln. Im Rahmen der Beratungen des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes gebe es noch zwei Themen, über die noch gemeinsam nachgedacht werden müsse. Dies seien die Themen „Übernahme von Versorgung“ und „besondere Altersgrenzen in bestimmten Berufen mit Schichtdienst“. Es sei legitim, dass man unter anderem eine solche Belastung berücksichtigt, hob Körper hervor.

Diese beiden Themen sind neben anderen auch Gegenstand der Kritik der Verkehrsgewerkschaft GDBA. Gerade zur geplanten Anhebung der Altersgrenze hat die Verkehrsgewerkschaft GDBA in einer gesonderten Stellungnahme gegenüber dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages die vorgesehene starre Regelung zur Anhebung der Altersgrenzen als nicht hinnehmbar kritisiert und eine niedrigere Altersgrenze für Beamte im Schichtdienst gefordert. Diese Stellungnahme der Verkehrsgewerkschaft GDBA hat der Innenausschuss als Ausschussdrucksache Nr. 16(4)378 aufgenommen.

Aufgrund der nach Art. 77 Grundgesetz (GG) erforderlichen Zuleitung des DNeuG an den Bundesrat könnte dann frühestens am 19. Dezember 2008 die Behandlung im Bundesrat erfolgen. Der Bundesrat hatte bereits in seiner ersten Stellungnahme Ende 2007 beschlossen, keine Einwendungen zum Entwurf des DNeuG zu erheben.

Wenn sich also die Fraktionen im Bundestag in den offenen Fragen einigen und der vorgesehene Fahrplan eingehalten wird, könnte das DNeuG nach Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl) Anfang bis Mitte 2009 in Kraft treten. Die darin vorgesehene Umgestaltung der Besoldungstabelle (Neustrukturierung der Grundgehaltsstufen, Einbau der Sonderzahlung) soll zeitversetzt folgen; Grundlage dafür wäre dann der Besoldungsstand zum 1. Januar 2009.

Infos zum DNeuG sowie die umfangreichen Gesetzentwürfe stehen für unsere Mitglieder im Intranet der Verkehrsgewerkschaft GDBA unter "Beamte/ Allg. Rechtsgrundlagen/ Dienstrechtsreform" zur Verfügung.

Weitere Informationen

Verkehrsgewerkschaft GDBA für Verlängerung der Altersteilzeit (10.07.2008)
dbb Chef Heesen: "Rückschritt statt Reform" - Gesetzentwurf zum Beamtenrecht bedarf der Nachbesserung (08.04.2008)
Erneute Kritik am Dienstrechtsneuordnungsgesetz (25.03.2008)
Verkehrsgewerkschaft GDBA unterstützt „Mausklick zum Abgeordneten“ (15.01.2008)

Seite weiterempfehlen Seite druckenSeite drucken