Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen hat die jüngsten Versuche der BILD-Zeitung (zuletzt in der Ausgabe vom 26.8.2008), den Beamtenstatus als teuer, antiquiert und unflexibel zu diskriminieren, zurückgewiesen. Heesen: „Die Absicht liegt doch auf der Hand. Mit fragwürdigen Kronzeugen und unhaltbaren Rechentricks wird hier versucht, einen bewährten Grundpfeiler unseres Staates zu beschädigen.“
Die Rechenbeispiele der Boulevardpresse zu den Versorgungskosten gingen jeweils von den Versorgungshöchstsätzen aus, prognostizierten langfristig jährliche Besoldungszuwächse von 1,8 Prozent, rechneten kurzerhand alle Beihilfeaufwendungen in die Versorgung ein und schlügen die Soldaten – deren Anwartschaften über zwei Drittel der Gesamtsumme ausmachen – den Beamten zu. Heesen: „Alles zum Wohle der großen Zahl und Schlagzeile. In wenigen Wochen erwarten wir den neuen Versorgungsbericht der Bundesregierung mit deutlich günstigeren Prognosen, die die Absenkung des Versorgungshöchstsatzes, die bereits gebildeten Versorgungsfonds und –rücklagen sowie die bescheidene Besoldungsentwicklung der letzten Jahre berücksichtigen. Spätestens dann ist die Luft raus aus dieser kurzsichtigen und dümmlichen Kampagne.“
Auch die Verkehrsgewerkschaft GDBA hat die entfachte Neiddebatte massiv kritisiert: Die Beamtenpension ist eine Gesamtversorgung und beinhaltet die gesetzliche und die betriebliche Altersversorgung. In die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) fließen übrigens derzeit jährlich rund 81 Mrd Euro als Bundeszuschüsse, damit wird ein Teil (derzeit etwa ein Viertel) der GRV durch Steuern finanziert.
Wie hoch ist die Pension tatsächlich?
Im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens und des DB Konzerns gehören etwa 81 Prozent der Beamtinnen und Beamten dem einfachen und mittleren Dienst an. Ein Beamter in Besoldungsgruppe A 8 (Hauptsekretär) erhält laut BILD-Zeitung (Ausgabe vom 20.8.2008) eine steuerpflichtige Höchstversorgung von 1899,63 Euro. Nicht erwähnt wird, dass Pensionen höher als Renten besteuert werden und für Beamte die besondere Lohnsteuertabelle „B“ mit einem höheren Steuersatz gilt. In diesem Fall ergibt sich trotz Versorgungsfreibetrag in der Steuerklasse IV eine monatliche Steuer von etwa 160 Euro.
Ein Pensionär zahlt von seiner Nettopension die Krankenversicherung. In Besoldungsgruppe A 8 mit Angehörigen beträgt der Monatsbeitrag, beispielsweise zur Krankenversorgung KVB derzeit 180,80 Euro. Der Versorgungsempfänger im genannten Beispiel A 8 erhält somit im Falle des derzeitigen Höchstversorgungssatzes von 72,97 % - wird nach 40 Dienstjahren erreicht und sinkt weiter ab - ca. 1559 Euro Nettopension. Davon ist noch der Beitrag für eine Restkostenversicherung (rund 100 Euro im Monat) oder der Selbstbehalt bei Arztrechnungen und Medikamenten abzuziehen – es verbleiben dann tatsächlich rund 1459 Euro im Monat.
Die Kosten für die Pflegeversicherung und mindestens 10 % Selbstbehalt auf Arztrechnungen und Medikamente (neben Praxisgebühr und neben der üblichen Zuzahlung zu Medikamenten) sind hier noch nicht mitgerechnet.
Statt eine Kampagne zur Abschaffung des Beamtenstatus zu fahren, sollte man sich lieber mit der Realität auseinandersetzen, sagte dbb Chef Heesen: „Warum beispielsweise will denn Berlin wieder Lehrer verbeamten? Weil der Senat eingesehen hat, dass gerade im föderalen Wettbewerb der Beamtenstatus ein Pfund ist. Er ist angesichts der Arbeitsmarktsituation für die Kolleginnen und Kollegen attraktiv und sichert den Arbeitgebern gleichzeitig streikfreie Räume und belastbare Dienstverhältnisse. Und das alles vergleichsweise kostengünstig.“
dbb kritisiert erneut Umgang der Politik mit der Beamtenversorgung
(21.08.2008)
Forderungen nach Pensionskürzungen zurückgewiesen (20.08.2008)
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