Dienstrechtsneuordnungsgesetz im Bundesrat - Heesen: Leistungsbezahlung braucht größeres Budget

Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen hat das Volumen der Leistungsbezahlung nach dem neuen Dienstrechtsneuordnungsgesetz des Bundes als zu gering kritisiert. „Wir brauchen ein größeres Budget. Da muss für die Beamten etwas herauskommen“, sagte der dbb Chef in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur am 18. Dezember 2008 in Berlin.

Enttäuscht zeigte sich Heesen auch darüber, dass Beamte, die in die Wirtschaft wechseln, ihre erworbenen Versorgungsansprüche nicht mitnehmen können. „Hier wollten wir mehr Mobilität ermöglichen.“ Der Bundestag hat aber die Bundesregierung in einer Entschließung zur Vorlage eines Regelungskonzepts für die Mitnahmefähigkeit von Versorgungsanwartschaften bei einem Wechsel von Beamtinnen und Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgefordert.

Im Großen und Ganzen könne man aber mit dem verabschiedeten Gesetz zufrieden sein, erklärte der dbb Bundesvorsitzende, da noch im Gesetzgebungsverfahren Verbesserungen durchgesetzt werden konnten. Heesen hob hervor, dass künftig auch Teamleistungen belohnt werden können und es nicht mehr möglich sein wird, das Budget für die Leistungsbezahlung zweckentfremdet zu verwenden.

Als Fortschritt wertete er zudem, dass ab Juli 2009 das verbliebene Weihnachtsgeld auf das Jahreseinkommen umgelegt wird. „Das sind zwar zunächst nur 30 Prozent. Aber die sind jetzt dauerhaft gesichert.“ Außerdem ist die Anhebung und der weitere Einbau der Restsonderzahlung ab 2011 festgeschrieben. Damit wird auch eine wichtige Forderung der Verkehrsgewerkschaft GDBA erfüllt.

Heesen kündigte an, nach der Bundestagswahl 2009 einen neuen Anlauf für weitere Verbesserungen zu unternehmen.

Der Bundesrat hat am 19.12.2008 abschließend über das Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG) entschieden und keinen Einspruch erhoben. Damit hat das DNeuG die parlamentarischen Hürden genommen und kann nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es ist davon auszugehen, dass wesentliche Teile des DNeuG voraussichtlich noch im Januar 2009 in Kraft treten können.

Weitere Infos zum DNeuG stehen für unsere Mitglieder im Intranet der Verkehrsgewerkschaft GDBA unter "Beamte/ Allg. Rechtsgrundlagen/ Dienstrechtsreform" zur Verfügung.

Aushang zum Download
GDBA-Kritik erfolgreich: BLV-Entwurf nachgebessert (17.12.2008)
Sachstand Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) (27.10.2008)
 

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