GDBA-Kritik erfolgreich: BLV-Entwurf nachgebessert

Die vom Bundesministerium des Innern geplante Neufassung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) für die Beamtinnen und Beamten des Bundes wurde in einem zweiten Entwurf nachgebessert. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hat im Rahmen der gewerkschaftlichen Beteiligung eine erneute Stellungnahme zu dem geplanten Entwurf abgegeben.

Mit dem nachgebesserten Verordnungsentwurf des Bundesministeriums des Innern (BMI) soll die geltende BLV vom 2. Juli 2002 abgelöst werden. Gesetzliche Grundlage ist das neue Bundesbeamtengesetz (BBG) als Bestandteil des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG), das am 12. November 2008 im Bundestag verabschiedet wurde und Anfang 2009 in Kraft treten soll. Zum ersten Entwurf der BLV (Stand 9.7.2008) hatte die Verkehrsgewerkschaft GDBA bereits kritisch Stellung bezogen.

BLV allgemein

Im neuen BLV-Entwurf sind einige Forderungen der Verkehrsgewerkschaft GDBA und des dbb berücksichtigt. Insbesondere sind familienfreundliche Regelungen bei Teilzeitbeschäftigung und Elternzeit zu begrüßen.
Positiv ist, dass die Laufbahnprüfung künftig auch in Form von Modulprüfungen abgelegt werden kann; bisher stand die Laufbahnprüfung stets am Ende der Ausbildung.

Ausnahmeregelung für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamten

Positiv ist, dass in dem nun nachgebesserten Entwurf der BLV entsprechend der Kritik der Verkehrsgewerkschaft GDBA die Ausnahmeregelung des „Aufstiegs“ von besonders leistungsstarken Beamtinnen und Beamten dahingehend geändert wurde, dass das ursprünglich vorgesehene zehnjährige Innehaben des Endamtes der jeweiligen Laufbahn aufgegeben und auf fünf Jahre vermindert wurde.
Weiterhin zu begrüßen sind Ergänzungen und Übergangsregelungen zum (Praxis-) Aufstieg, der ursprünglich sofort und komplett entfallen sollte. Gleichwohl halten wir an unserer weitergehenden Forderung für den vollständigen Erhalt des Praxisaufstiegs fest. In diesem Zusammenhang unterstützt die Verkehrsgewerkschaft GDBA auch das Modell für eine sogenannte „Einstiegslaufbahn“ mit einer erhöhten Durchlässigkeit, das gerade für den Bereich des Bundes weiter verfolgt werden sollte.

Die übrigen in unserer ersten Stellungnahme vom 18.8.2008 aufgeführten Kritikpunkte, die im nun vorliegenden neuen Entwurf der BLV (Stand 7.11.2008) keine Berücksichtigung erfahren haben, beanstandet die Verkehrsgewerkschaft GDBA weiterhin.

Dienstliche Beurteilung

Besondere Kritik üben wir zum Abschnitt „Dienstliche Beurteilung“. Zukünftig soll die Regelbeurteilung grundsätzlich ohne Altersbeschränkung fortgesetzt werden. Zusätzlich sollen im Prinzip für alle Beurteilungsnoten weiter einengende Richtwerte eingeführt werden, die höchste Note soll auf fünf Prozent und die zweithöchste Note auf 15 Prozent beschränkt werden. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA weist wiederholt darauf hin, dass es Bereiche und Organisationseinheiten gibt, in denen ein weitaus höherer Anteil von Beamtinnen und Beamten Spitzenleistungen erbringen, aufgrund der eingeengten Quotierung aber nicht Ihren Leistungen entsprechend beurteilt werden können. Auch wenn die Rechtsprechung Richtwerte als zulässig betrachtet, können wir diese in dieser Form nicht akzeptieren.

Das Beteiligungsgespräch mit den Gewerkschaften zum Entwurf der neuen BLV soll im Januar 2009 erfolgen. Dazu hat die Verkehrsgewerkschaft GDBA rechtzeitig ihre Forderungen eingebracht. Die neue BLV soll im Laufe des Jahres 2009 in Kraft treten.

Ausführliche Informationen, der vollständige BLV-Entwurf und Infos zum neuen Dienstrecht (DNeuG) stehen im GDBA-Intranet unter „Beamte/ Allg Rechtsgrundlagen/ Dienstrechtsreform" zur Verfügung.

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