Die Anrechnungsrichtlinie für zugewiesene Beamtinnen und Beamte im DB Konzern wurde deutlich verbessert. Staat bisher 1 Prozent, ist nunmehr eine Volumenerhöhung auf 2,4 Prozent des Gesamtbetrages der Personalkostenerstattungssumme zur Zahlung von anderweitigen Bezügen erfolgt.
Mit dieser Verbesserung sind die Möglichkeiten zur anrechnungsfreien Zahlung
von sogenannten anderweitigen Bezügen wesentlich erweitert worden. Von der
Anrechnungsrichtlinie erfasst sind tarifliche Leistungszulagen, die bis zu einer
bestimmten Höchstgrenze an zugewiesene Beamte anrechnungsfrei gezahlt werden
können. Das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) hat nunmehr im Einvernehmen mit
dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) der von der Verkehrsgewerkschaft GDBA
geforderten Volumenanhebung zugestimmt.
Somit kann auch eine größere Zahl von zugewiesenen Beamtinnen und Beamten im DB
Konzern bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – Erbringen von
überdurchschnittlichen Leistungen - von der Gewährung tariflicher Zulagen
profitieren.
Außerdem ist eine leistungsorientierte Zulagenzahlung nunmehr auch an zur Bundesagentur für Arbeit (BA) abgeordnete Beamtinnen und Beamte möglich, wenn auch die BA nach ihren Kriterien eine Leistungsprämie zahlen würde.
Weitere Informationen zur Anrechnungsrichtlinie stehen für unsere Mitglieder im GDBA-Intranet unter „Beamte/ DB Konzern/ Allgemeines“ zur Verfügung.
Aushang zum Download
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