Beamte im DB Konzern: Umsetzung der neuen Entgeltstruktur

Im Zuge der Eingruppierung in die neue Entgeltstruktur werden im DB Konzern rund 160.000 Arbeitsplätze bewertet und in die neue Entgeltstruktur überführt. In diesem Zusammenhang fordert die Verkehrsgewerkschaft GDBA in einem Schreiben an den neuen Arbeitsdirektor, Norbert Hansen, die Zusage aus den gemeinsamen Tarifverhandlungen einzuhalten, wonach auch die Arbeitsplätze der zugewiesenen Beamten "tarifgerecht" eingestuft werden.

Die Eingruppierung stellt bei Arbeitnehmern eine Maßnahme im Sinne des § 99 BetrVG dar, die der Mitbestimmung des jeweiligen Betriebsrates unterliegt. In diesem Punkt gibt es einen klaren Konsens zwischen der Verkehrsgewerkschaft GDBA und der Deutschen Bahn AG.

Eine andere Rechtslage besteht, wenn ein Arbeitsplatz mit einem zugewiesenen Beamten besetzt ist. Da die Eingruppierung des Arbeitsplatzes nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12.12.1995 keinen unmittelbaren Einfluss auf die tatsächliche Bezahlung des Beamten hat, besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Der Betriebsrat ist aber über die vorgesehene Eingruppierung zu informieren. Dies ist sowohl in der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 BetrVG) als auch in den Informationspflichten nach § 92 BetrVG begründet.

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA fordert, auch den zugewiesenen Beamtinnen und Beamten, die tarifliche Eingruppierung des von ihnen wahrgenommen Arbeitsplatzes mitzuteilen. Selbst wenn eine gesetzliche Verpflichtung dazu nicht besteht, so wäre ein solches Vorgehen ein sichtbares Zeichen der Gleichbehandlung unserer Kolleginnen und Kollegen über die Statusgrenzen hinweg.

Schon im Sinne der immer wieder gerade von der Unternehmensleitung geforderten einheitlichen Personalpolitik würde eine abweichende Verfahrensweise bei den Beamtinnen und Beamten dieser Zielsetzung entgegenstehen.

Aushang

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