Der Bund muss aus Sicht des dbb beamtenbund und tarifunion Signale bei der Reform des Dienstrechts der Beamten setzen und in diesem Bereich Vorbild für die Länder sein. "Deshalb bedarf der vorliegende Gesetzentwurf zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts in einigen zentralen Punkten unbedingt der Nachbesserung", sagte dbb Chef Peter Heesen am 7. April 2008 bei der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf vor dem Bundestagsinnenausschuss in Berlin.
Im "Handelsblatt" (Ausgabe vom 7. April 2008) warnte Heesen vor einer "Erstarrung" des öffentlichen Dienstes. "Was jetzt als Gesetzentwurf vorliegt, ist ein Rückschritt und keine Reform", sagte er. Ziele wie mehr Leistungsanreize und ein stärkerer Austausch zwischen Staat und Privatwirtschaft würden total verfehlt. Ungelöst bleibe auch das Problem, dass Beamte bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft mit Einbußen bei der Altersversorgung bestraft würden. Statt mehr Personalaustausch, der für eine bürgernahe Verwaltung wichtig sei, drohe sogar eine Einschränkung der beruflichen Mobilität für Beamte als Folge der Föderalismusreform.
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hatte aus Anlass der Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zu dem geplanten Gesetzentwurf des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG wiederholt Verbesserungen vorgeschlagen. Die zentralen Forderungen wurden anlässlich dieser Anhörung dem dbb und dem Vorsitzenden des Bundestags-Innenausschusses unmittelbar übersandt.
Bei der Anhörung plädierte der dbb Chef auch dafür, Möglichkeiten einer freiwilligen Verlängerung der Dienstzeit zu schaffen - gepaart mit Anreizen bei der Bezahlung oder den Versorgungsanwartschaften, um die Funktions- und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu erhalten. Als "völlig unverständlich" kritisierte Heesen die beabsichtigte Anhebung der besonderen Altersgrenzen für sehr stark belastete Berufsgruppen, beispielweise in der Bundespolizei, bei Zoll und Feuerwehr sowie in Bereichen mit unregelmäßigem Schicht- und Wechseldienst. "An den besonderen körperlichen Belastungen für diese Kolleginnen und Kollegen ändert sich nichts. Deshalb muss es für sie bei der Altersgrenze von 60 Jahren bleiben." Schließlich forderte Heesen eine vollständige Angleichung aller Besoldungsgruppen der Ost- an die Westbezahlung: "18 Jahre nach der Wiedervereinigung ist das für uns ein Gebot der Gerechtigkeit."
Heesen appellierte an die Abgeordneten im Bundestag, den Gesetzentwurf zu
korrigieren. Die große Koaltion habe dabei die Chance, bis zur Bundestagswahl
"noch auf einem wichtigen Feld Reformgeist zu zeigen".
Weitere Informationen:
Erneute Kritik am Dienstrechtsneuordnungsgesetz (25.03.2008)
Einigung bei Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst - Jetzt
Gleichbehandlung der Beamten sicherstellen (31.03.2008)
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