Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 verkündet

Am 1. August 2008 ist das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 - BBVAnpG 2008/2009 - im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1582) verkündet und in Kraft gesetzt worden. Bereits am 29. Mai 2008 hatte der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2008/2009 in 2./3. Lesung beschlossen.

Der Bundesrat hat am 13. Juni 2008 entschieden, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Damit wurde eine zentrale Forderung des dbb nach zeit- und inhaltsgleicher Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes erfüllt.

Wesentliche Inhalte des BBVAnpG 2008/2009:

  1. Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2008 und 2009 in drei Schritten:
    - Erhöhung der Grundgehaltssätze um einen Sockelbetrag in Höhe von 50 Euro ab 1. Januar 2008;
    - darauf zusätzlich eine lineare Erhöhung um 3,1 Prozent ebenfalls ab 1.1.2008,
    - weitere lineare Erhöhung um 2,8 Prozent ab 1. Januar 2009.
  2. Für die Empfängerinnen und Empfänger von Dienst- und Versorgungsbezügen erfolgt ergänzend eine Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro im Januar 2009. Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt dies im Rahmen der jeweiligen Ruhegehalts- und Anteilssätze.
  3. Inhalts- und zeitgleiche Übernahme der Tarifvereinbarung zum Tarifgebiet Ost, so dass für die Besoldungsgruppen A 10 und höher die Westangleichung nunmehr zum 1. April 2008 erfolgt. Für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 gilt die Angleichung bereits ab 1. Januar 2008. Für die Anwärterinnen und Anwärter erfolgt die Angleichung ebenfalls zum 1. Januar 2008.
  4. Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter des Bundes erhöhen sich zum 1. Januar 2008 um einen Sockelbetrag von 20 Euro sowie zusätzlich um 3,1 Prozent. Zum 1. Januar 2009 erfolgt eine weitere lineare Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 2,8 Prozent.

Auswirkungen durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001

Die Anpassung der Versorgungsbezüge erfolgt unter Anwendung der mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 eingeführten schrittweisen Abflachung des Versorgungsniveaus (§ 69e Abs. 3 BeamtVG). Damit ist der sogenannte Riester-Faktor aus der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich in der Versorgung nachvollzogen worden. Die vorgesehenen drei Versorgungsanpassungen (das heißt Sockelbetrag und zwei lineare Erhöhungen) werden dementsprechend um insgesamt 1,62 Prozentpunkte vermindert, die vorgesehene Einmalzahlung bleibt dabei außen vor. Das Versorgungsänderungsgesetzes 2001 flacht das Versorgungsniveau bei Versorgungsanpassungen um jeweils 0,54 Prozentpunkte ab. Anders als im Rentenrecht wird die Anwendung dieses Faktors in 2008 und 2009 nicht ausgesetzt. Die Hälfte der dadurch verminderten Versorgungsanpassungen wird der seit 1998 bestehenden Versorgungsrücklage zugeführt; diese Zuführungen belaufen sich durch die drei Abflachungsschritte auf rund 64 Millionen Euro bis Ende 2009. Damit wird die nachhaltige Sicherung der Finanzierung in der Beamtenversorgung im Bund fortgesetzt, so das Bundesministerium des Innern (BMI). Das BBVAnpG 2008/2009 bestimmt, dass die Verminderung für die beiden Erhöhungsschritte zum 1. Januar 2008 einheitlich mit dem 5. Faktor vorgenommen wird. Damit erfolgt im Ergebnis zum 1.1.2008 für jede der beiden Erhöhungen eine Abflachung.

Weitere Informationen:
Bundestag hat Besoldungs- und Versorgungserhöhung 2008/2009 beschlossen (30.05.2008)
Nachgebesserten Gesetzentwurf zur Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge vom Bundeskabinett beschlossen (07.05.2008)
Besoldungstabelle (gültig ab 01.01.2008) im PDF-Format

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