Nachversicherung für ausgeschiedene Beamte

Am 30. November 2007 waren nach einer Feststellung der Bundesregierung noch 46 631 Beamtinnen und Beamte für die Bahn tätig. Für diese Personen ist nach ihrem Ausscheiden, wenn sie dadurch ihre Pensionsansprüche verlieren, eine Nachversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung durchzuführen. Weigert sich der ehemalige Arbeitgeber, diese Nachversicherung durchzuführen, entsteht bei den betroffenen Personen eine Versorgungslücke.

Anders als bei der Privatisierung der früheren Deutschen Bundespost sind die Beamtinnen und Beamten der ehemaligen Deutschen Bundesbahn mit der Bahnstrukturreform Beamtinnen bzw. Beamte einer besonderen Bundeseinrichtung, nämlich des Bundeseisenbahnvermögens (BEV), geworden.

Durch die gesetzliche Zuweisung zur DB AG bleibt allerdings die Gesamtverantwortung des Dienstherrn Bund (BEV) bestehen. Scheidet eine Beamtin oder ein Beamter unversorgt aus dem Dienst bei der DB AG aus, ist das BEV zuständig für die Durchführung der Nachversicherung. Seit der Privatisierung im Jahr 1994 sind insgesamt 3 595 Beamtinnen und Beamte vorzeitig aus dem Dienst ausgeschieden und haben damit ihre Pensionsansprüche verloren. Diese seien alle durch den Dienstherren Bund bei der Deutschen Rentenversicherung nachversichert worden, schreibt die Bundesregierung Mitte Mai 2008 in ihrer Antwort (16/9191) auf eine Anfrage der FDP-Fraktion.

Dagegen weigern sich nach Angaben der Bundesregierung die Deutsche Post AG, die Postbank AG und die Deutsche Telekom AG in mehreren Fällen unter Hinweis auf Verjährung, für ehemalige verbeamtete Mitarbeiter/innen Nachversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung zu entrichten.

DNeuG: GDBA und dbb fordern Mitnahmefähigkeit von Versorgungsansprüchen

Im Zusammenhang mit der geplanten Dienstrechtsreform – Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) – fordern die Verkehrsgewerkschaft GDBA und der dbb unter anderem die Mitnahmefähigkeit von Versorgungsansprüchen bei einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis (sogen. Portabilität). Dies wird von der Bundesregierung bisher aus Kostengründen abgelehnt. Anlässlich einer Sachverständigenanhörung im Bundestag am 7. April 2008 wurde allerdings aus allen Fraktionen eine Bereitschaft signalisiert, eine Portabilität der Alterssicherungsansprüche auch im eigenständigen Beamtenversorgungsrecht stärker als bisher auszugestalten und den Austausch zwischen Privatwirtschaft und öffentlichen Dienst dadurch zu stärken.

Wann das DNeuG in Kraft tritt, ist derzeit noch nicht absehbar. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf des DNeuG am 15. November 2007 in erster Lesung behandelt und an den Ausschuss für Innere Angelegenheiten überwiesen. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hatte am 7. April 2008 eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hatte aus Anlass dieser Anhörung zu dem geplanten Gesetzentwurf des DNeuG wiederholt Verbesserungen vorgeschlagen. Der dbb war bei der Anhörung durch den Bundesvorsitzendenden, Peter Heesen, als Sachverständigem beteiligt und hat dabei die Positionen zu dem Gesetzesvorhaben vorgetragen.

dbb Chef Heesen: "Rückschritt statt Reform" - Gesetzentwurf zum Beamtenrecht bedarf der Nachbesserung (08.04.2008)
Erneute Kritik am Dienstrechtsneuordnungsgesetz (25.03.2008)
Bundeskabinett beschließt Dienstrechtsneuordnungsgesetz (18.10.2007)
Gesetzentwurf zum neuen Dienstrecht verfehlt sein Ziel (05.07.2007)

Seite weiterempfehlen Seite druckenSeite drucken