Umfrage bestätigt, Beamte haben keine Angst vor Leistung
Der dbb und die Verkehrsgewerkschaft GDBA sehen sich in ihrer Kritik am Gesetzentwurf zum neuen Dienstrecht für Bundesbeamte durch eine Umfrage bei den Beamtinnen und Beamten bestärkt. "Die Ergebnisse der Erhebung machen die Bereitschaft der Beamten zu Reformen deutlich. Dafür bietet das Dienstrechtsneuordnungsgesetz in seiner jetzigen Form aber keineswegs alle notwendigen Grundlagen. Der Entwurf bleibt hinter den Erwartungen und Möglichkeiten zurück", sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion Dieter Ondracek am 30. Januar 2008 bei der Vorstellung des "Branchenbarometers Beamte" in Berlin.
Für die Studie der DBV-winterthur Versicherungen und des F.A.Z.- Instituts wurden im Juni und Juli 2007 vom Berliner Meinungsforschungsinstitut forsa rund 1.000 aktive Bundes- und Landesbeamte ab 18 Jahre nach ihrer Haltung zu den Dienstrechtsreformen in Bund und Ländern befragt. Rund 80 Prozent befürworten demnach eine stärkere Besoldung und Beförderung nach Leistung. Das Dienstalter als alleiniges Laufbahnkriterium hält die Mehrheit für überholt. Zwei Drittel halten eine leistungsbezogene und flexible Bezahlung nach Funktion für einen guten Reformansatz im Beamtenrecht. Die funktionsorientierte Bezahlung ist auch eine unablässige Forderung der Verkehrsgewerkschaft GDBA.
Bei der immer wieder geforderten Mobilität sind viele Beamte dagegen noch zurückhaltend. "Daran wird sich durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz auch nichts ändern", sagte dbb Vize Ondracek. Denn die Forderungen des dbb, die einen Wechsel der Beschäftigten in ein anderes Bundesland oder in die Privatwirtschaft erleichtern sollten - wie die Mitnahme von Versorgungsansprüchen ohne gravierende finanzielle Einbußen - seien in dem vom Bundeskabinett im Oktober 2007 verabschiedeten Gesetzentwurf und auch im neuen Beamtenstatusrecht nicht berücksichtigt worden. "Hier muss etwas getan werden."
Auch müssten sich die Beamten auf Versorgungszusagen des Dienstherrn verlassen können: "Wenn die öffentlich Bediensteten ihren Dienstherren nicht mehr trauen, trauen sie dem Staat nicht mehr."
Überhaupt seien seit der Föderalismusreform weder Bund noch Länder bei den von ihnen angekündigten Reformen entscheidend vorangekommen, kritisierte der dbb Vize. "Denn während die Beamten einen Ausbau der Leistungskomponenten begrüßen, gibt es auf Seiten der Dienstherrn Defizite." Auch im Gesetzentwurf fehlten neue Ansätze in der Leistungsbezahlung.
"Wir haben uns bewegt. Wir sind initiativ nach vorn gegangen. Seither ist in der Politik viel diskutiert, aber wenig gestaltet worden", so Ondracek.
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat am 12. Dezember 2007 beschlossen, im Frühjahr 2008 eine öffentliche Anhörung zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz durchzuführen.
Informationen sowie die umfangreichen Gesetzentwürfe des DNeuG stehen im GDBA-Intranet unter "Beamte/ Allg. Rechtsgrundlagen/ Dienstrechtsreform" zur Verfügung. Zusätzliche Infos sind im dbb Intranet auf der Startseite unter „Entwurf eines Dienstrechtsneuordnungsgesetzes“ enthalten.
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