Rente und Pension mit 67 problematisch: Bloßes Anheben der Altersgrenze wäre keine Lösung
Der dbb beamtenbund und tarifunion hält die arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen einer Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre für "problematisch". "Ohne flankierende Änderungen in der betrieblichen Wirklichkeit laufen die vorgesehenen Regelungen auf ein bloßes Rentenkürzungsprogramm hinaus", erklärte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt zu dem Gesetzentwurf bei der öffentlichen Anhörung am 26. Februar 2007 im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales.
Erforderlich sei ein Umdenken der Unternehmen. "Sie müssen sich verstärkt den Themen lebenslanges Lernen, betriebliche Gesundheitspolitik, altersgerechte Arbeitsplätze und Beschäftigungsbedingungen widmen", forderte Dauderstädt. Gleichzeitig müssten Möglichkeiten für einen flexiblen und gleitenden Übergang aus dem Arbeitsleben in die Ruhestandsphase und Sonderregelungen für besonders belastete Berufsgruppen gefunden werden.
Mit Blick darauf, dass auch im Jahre 17 nach der deutschen Wiedervereinigung keine Anpassung des Ost-Rentenwerts an den Rentenwert West in Sicht ist, fügte Dauderstädt hinzu: "Der dbb fordert den Gesetzgeber auf, den Menschen in den neuen Bundesländern eine Perspektive zu eröffnen, die innerhalb eines absehbaren Zeitraums ein einheitliches Rentenniveau für Gesamtdeutschland beinhaltet."
Auswirkung auf das Beamtenrecht
Zur Ankündigung, dass die geplanten Maßnahmen unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Alterssicherungssysteme wirkungsgleich auf das Beamtenrecht übertragen werden sollen, sagte der dbb Vize, dabei müssten die Vorleistungen berücksichtigt werden, die die Beamten bereits zur Sicherung der Versorgung erbracht haben. "Nur dies kann sicherstellen, dass es bei der Übertragung der Reformmaßnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung nicht wieder zu einer Überkompensierung kommt." Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil vom September 2005 zum Versorgungsänderungsgesetz von 2001 ausdrücklich die Tatsache anerkannt, dass die Versorgungsempfänger gegenüber Rentenempfängern stärker zur Kasse gebeten worden sind.
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hält die geplante Anhebung der Altersgrenze vor allem arbeitsmarktpolitisch aber auch für besonders belastete Berufgruppen für verfehlt. Eine Anhebung der Regelaltersgrenze darf nur auf freiwilliger Basis und versorgungswirksam erfolgen. In besonders belasteten Bereichen (Wechseldienst) fordert die Verkehrsgewerkschaft GDBA eine niedrigere Altersgrenze.
Überdies werden Einschränkungen bei der Altersteilzeit abgelehnt. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA setzt sich dafür ein, dass die Möglichkeiten der Altersteilzeitbeschäftigung auch nach dem 31. Dezember 2009 erhalten bleiben; dies gilt besonders für Stellenabbaubereiche.
Weitere Informationen:
Aushang Beamte aktuell zum Download (20.02.2007)
Dienstrechtsneuordnungsgesetz geht in die richtige Richtung (16.02.2007)
Trendwende im öffentlichen Dienst gefordert (09.02.2007)
Dienstrechtsneuordnungsgesetz geht in einigen Punkten in die richtige Richtung (02.02.2007)
Reformen und Politikverdrossenheit: Per Mausklick zum Abgeordneten (02.01.2007)
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