Dienstrechtsneuordnungsgesetz geht in die richtige Richtung
Die Forderungen der Verkehrsgewerkschaft GDBA und des dbb sind größtenteils vom Bundesinnenministerium im vorgelegten Entwurf eines Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) berücksichtigt worden.
Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) sind Änderungen in nahezu allen Beamtengesetzen und Rechtsverordnungen beabsichtigt – insbesondere beim BBG, BBesG, BeamtVG, BSZG. Die Forderungen der Verkehrsgewerkschaft GDBA und des dbb wurden größtenteils vom BMI im vorgelegten Entwurf des DNeuG berücksichtigt.
Infolge der Föderalismusreform, die am 1. September 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich des Beamtenrechts zwischen Bund und Ländern neu aufgeteilt. Der Bund ist seitdem - neben den Grundregelungen für den Beamtenstatus in Bund und Ländern – nur noch für das Besoldungs- Versorgungs- und Laufbahnrecht seiner eigenen Beamten zuständig.
Das Gesetzespaket des DNeuG enthält deutlich positivere Bestimmungen, als es die Ankündigungen von Bundesinnenminister Schäuble bei der Gewerkschaftspolitischen Arbeitstagung des dbb im Januar 2007 erwarten ließen. Im wesentlichen sind dies:
- Dauerhafte Sicherung des jetzigen Bezahlungsniveaus als Mindestvoraussetzung
· Erhalt und Ausbau des Familienzuschlags zur Förderung der Familie
- Ausgestaltung einer leistungsbezogenen Bezahlung ausschließlich als „on-top-Leistung“
- Einführung eines auf die Leistungsbezahlung zugeschnittenen Bewertungssystems
- Volle Anrechnung der bereits vollzogenen Kürzungen der Versorgung bei der weiteren Versorgungsgesetzgebung, insbesondere beim Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz
- Stärkung berufsbegleitender Fortbildung.
Schwerpunkte von dbb und Verkehrsgewerkschaft GDBA für Nachverhandlungen
Insbesondere in folgenden Punkten sehen wir noch Nachbesserungsbedarf:
- Die Einführung von Leistungselementen macht nur Sinn wenn das Volumen mindestens ein Prozent umfasst. Zudem müssen alle Besoldungsgruppen in den Genuss der Leistungsbezahlung kommen können.
- Der Bund muss die gegenseitige Anerkennung von Laufbahnbefähigungen zwischen den Gebietskörperschaften sicherstellen.
- Einschränkungen bei der Altersteilzeit werden abgelehnt. Die Möglichkeiten der Altersteilzeitbeschäftigung müssen auch nach dem 31. Dezember 2009 erhalten bleiben; dies gilt insbesondere für Stellenabbaubereiche.
- Die geplante Anhebung der Altersgrenze halten wir vor allem arbeitsmarktpolitisch aber auch für besonders belastete Berufgruppen für verfehlt. Eine Anhebung der Regelaltersgrenze darf nur auf freiwilliger Basis erfolgen.
- Die Mitnahme von Versorgungsansprüchen beim Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis lehnt das BMI aus Kostengründen ab. Damit wird die notwendige Flexibilität und Mobilität extrem eingeschränkt.
- Wir fordern im übrigen die volle Angleichung der Besoldung Ost an West für alle Einkommensgruppen bereits zum 1. Januar 2008.
Ausführliche Informationen sowie der umfangreiche Gesetzentwurf des DNeuG stehen für unsere Mitglieder im Intranet der Verkehrsgewerkschaft GDBA unter "Beamte/Allg. Rechtsgrundlagen/Dienstrechtsreform" zur Verfügung. Zusätzliche Informationen sind im Intranet des dbb auf der Startseite unter „Entwurf eines Dienstrechtsneuordnungsgesetzes“ enthalten.
Weitere Informationen:
Trendwende im öffentlichen Dienst gefordert (09.02.2007)
Dienstrechtsneuordnungsgesetz geht in einigen Punkten in die richtige Richtung (02.02.2007)
dbb fordert Ende der Einsparungen im Öffentlichen Dienst (02.01.2007)
dbb fordert gleiches Einkommen für Beamte in Ost und West - Heesen: Besoldungsangleichung Ost-West vorziehen (23.11.2006)
Föderalismusentscheidung "Schritt in die falsche Richtung" (07.07.2006)
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