Korrekturen am geplanten Dienstrechtsneuordnungsgesetz gefordert
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hat ihre zentralen Forderungen für Nachbesserungen am Entwurf des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes geltend gemacht. Bei einem Gespräch im Bundesministerium des Innern hat die Verkehrsgewerkschaft GDBA gefordert, dass die Rechtstellung der dem DB Konzern zugewiesenen Beamtinnen und Beamten uneingeschränkt gewahrt bleibt.
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA sieht an dem Gesetzentwurf des Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) noch Nachbesserungsbedarf in einigen wesentlichen Punkten:
Altersteilzeit
Einschränkungen bei der Altersteilzeit lehnt die Verkehrsgewerkschaft GDBA ab. Die Möglichkeiten der Altersteilzeitbeschäftigung müssen uneingeschränkt auch nach dem 31.12.2009 erhalten bleiben. Insbesondere in Stellenabbaubereichen ist die Altersteilzeit derzeit die einzige Möglichkeit, vorzeitig und sozialverträglich aus dem aktiven Dienst auszuscheiden.Anhebung der Altersgrenze
Die geplante Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre halten wir vor allem arbeitsmarktpolitisch aber auch für besonders belastete Berufgruppen für verfehlt. Eine Anhebung der Regelaltersgrenze darf nach unserer Auffassung nur auf freiwilliger Basis und versorgungswirksam erfolgen.Für Beamtinnen und Beamte in belasteten Bereichen (Wechseldienst) fordern wir eine niedrigere Altersgrenze. Dies gilt insbesondere für Beamtinnen und Beamte, die Aufgaben mit hoher physischer Belastung wahrnehmen – wie Zugbegleiter, Lokführer, Fahrdienstleiter, Disponenten in Betriebsleitstellen sowie teilweise Beamte in technischen Laufbahnen.
Wahrnehmung höherwertiger Funktionen und Ämter
Für Situationen, in denen sich ein Anspruch auf Besoldung aus dem höherwertigen Amt nicht realisieren lässt, fordert die Verkehrsgewerkschaft GDBA: Wenn höhere Funktionen über einen längeren Zeitraum (mehr als 6 Monate) wahrgenommen werden, müssen entsprechende Zulagen gezahlt werden.Sonderzahlung (Weihnachtsgeld)
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA begrüßt den Einbau der Sonderzahlung in die Grundgehaltstabelle, lehnt aber die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 einseitig vollzogene Halbierung der Sonderzahlung für Beamte und Versorgungsempfänger ab.Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit
Die beabsichtigte Regelung zur Vermeidung einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit in § 44 Abs. 4 BBG (neu) durch Übertragung eines Amtes mit geringerem Endgrundgehalt ohne Zustimmung des Beamten lehnt die Verkehrsgewerkschaft GDBA entschieden ab, auch wenn die bisherige Besoldung weitergezahlt werden soll. Ein unverschuldet dienstunfähig gewordener Beamter darf nicht noch zusätzlich diskriminiert werden. Der Beamte muss in seiner Rechtsstellung insofern geschützt bleiben, als er das bisherige statutsrechtliche Amt nebst der dafür vorgesehenen Besoldung behält.Begrenzte Dienstfähigkeit
Die Regelung basiert nicht auf dem Beamtenrecht im traditionellen Sinne und es stellt sich damit die Frage, ob sie mit den Grundsätzen des Berufsbeamtentums überhaupt konform geht. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA lehnt eine solche Regelung generell ab. Nach Auffassung der Verkehrsgewerkschaft GDBA spricht einiges dafür, dass es mit der verfassungsrechtlich garantierten Alimentationspflicht nicht vereinbar ist, den Beamten gegen seinen Willen auf Teilzeitbeschäftigung und finanziell auf die erdiente Versorgung zu setzen.Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
Der Wegfall der derzeitigen Altersgrenze für eine Reaktivierung von 63 Jahren wird abgelehnt.Rechtsstellung der zugewiesenen Beamtinnen und Beamten
Die DB AG hat Vorschläge für eine detaillierte Berücksichtung bahnspezifischer Besonderheiten unterbreitet, die sich auch für die Beamtinnen und Beamten im DB Konzern weitestgehend an tariflichen Grundlagen orientieren. In einem Gespräch beim Bundesministerium des Innern (BMI) vom 1. März 2007 sind nach Auffassung des BMI solche Besonderheiten nicht Gegenstand des laufenden Gesetzgebungsverfahrens.Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hat den Standpunkt vertreten, dass in diesem Zusammenhang auf zusätzliche Öffnungsklauseln weitgehend verzichtet werden sollte. Die derzeit im Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) vorhandenen Möglichkeiten für abweichende Regelungen in Bezug auf die der DB AG zugewiesenen Beamten dürften ausreichen, auch im Bereich der Leitungsbezahlung (sogen. Anrechnungsrichtlinie).
Außerdem strebt die DB AG erweiterte Zuweisungsregelungen zu Gesellschaften mit Minderheitsbeteiligungen an, mit dem Ziel das Beschäftigungs- und Kostenrisiko von zugewiesenen Beamten zu verlagern. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hat gefordert, dass die Rechtsstellung der zugewiesenen Beamtinnen und Beamten uneingeschränkt gewahrt bleibt. Der Vertreter des BMI hat - auch mit Blick auf erweiterte Zuweisungsregelungen - eine Gleichbehandlung aller Beamten des Bundes bekräftigt; insoweit soll das geplante DNeuG nicht mit bahntypischen Spezialregelungen befrachtet werden.
Weitere Informationen:
Rente und Pension mit 67 problematisch: Bloßes Anheben der Altersgrenze wäre keine Lösung (27.02.2007)
Dienstrechtsneuordnungsgesetz geht in die richtige Richtung (16.02.2007)
Trendwende im öffentlichen Dienst gefordert (09.02.2007)
Weitergehende Informationen sowie der umfangreiche Gesetzentwurf des DNeuG stehen für Mitglieder im Intranet der Verkehrsgewerkschaft GDBA unter "Beamte/Allg. Rechtsgrundlagen/Dienstrechtsreform" zur Verfügung. Zusätzliche Informationen sind im Intranet des dbb auf der Startseite unter „Entwurf eines Dienstrechtsneuordnungsgesetzes“ enthalten.
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