Disziplinarrecht geändert
Der Bundestag hat am 30. März 2001 das Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts verabschiedet. Das Gesetz ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten.
Die wesentlichen Änderungen:
Der
Dienstvorgesetzte kann künftig im Rahmen des Disziplinarverfahrens auch eine
Gehaltskürzung vornehmen.
Das
Disziplinarverfahren wird ein Verfahren nach dem Verwaltungsverfahrensrecht.
Das
Vorverfahren und das behördliche Verfahren werden zu einem Ermittlungsverfahren
zusammengefasst.
Das
Bundesdisziplinargericht wird aufgelöst.
Die
Disziplinklage wird künftig vor dem Verwaltungsgericht durchgeführt.
Seite weiterempfehlen Seite drucken