Aufstiegsregelung gemäß BLV
a) Ausbildungsaufstieg
Der Ausbildungsaufstieg richtet sich nach §§ 33 und 33a der im Juli 2002 geänderten Bundeslaufbahnverordnung (BLV) und ersetzt den seitherigen sogen. Regelaufstieg.
Im einzelnen:
Zum Ausbildungsaufstieg kann zugelassen werden, wer sich seit der Verleihung eines Amtes in einer Dienstzeit im einfachen Diensten von einem Jahr, im mittleren Dienstes von 4 Jahren und im gehobenen Dienst von 6 Jahren bewährt und zu Beginn der Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Folgende Bewerbungsunterlagen sind vorzulegen:
Bewerbungsgesuch (formlos) bzw. Einverständniserklärung bei einem Vorschlag des Vorgesetzten
selbstverfasster handgeschriebener Lebenslauf
formlose Erklärung über die Versetzungsbereitschaft im Falle einer Zulassung
ggf Nachweise über zusätzliche Qualifikationen.
Teilzeitbeschäftigte sind grundsätzlich bewerbungsberechtigt, müssen aber vor Beginn der Einführung die Vollzeitbeschäftigung wieder aufnehmen. Die erforderliche Stellungnahme zur Bewerbung, einschließlich zur Eignung wird dem Beamten eröffnet.
Das erforderliche Auswahlverfahren zur Überprüfung der Eignung für die künftigen Laufbahnaufgaben (schriftlicher und mündlicher Teil) übernimmt in der Regel eine Auswahlkommission des Bundesverwaltungsamtes. Der schriftliche Teil besteht aus Aufsatz und Fragen aus verschiedenen Wissensgebieten, ggf. Rechtschreibtest; der mündliche Teil beinhaltet Gruppendiskussion und Einzelgespräche.
Die zugelassenen Beamten nehmen beim Aufstieg in Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes an dem für die Laufbahn eingerichteten Vorbereitungsdienst teil, der mit der Laufbahnprüfung abschließt.
Die Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Dienst dauert 3 Jahre und gliedert sich in eine wissenschaftsorientierte Fachausbildung an der Fachhochschule des Bundes in Brühl (18 Monate) und in eine praktische Ausbildung (18 Monate), davon 6 Monate bei verschieden Bundesbehörden und – soweit möglich 12 Monate bei Bundesbehörden in Heimatnähe. Für die gesamte Dauer der Ausbildung werden die Beamtinnen und Beamten zum Bundesverwaltungsamt Köln abgeordnet.
Weitere Einzelheiten sind in den §§ 33 und 33a BLV sowie in Rahmenplänen und ggf. (Aufstiegs-)Richtlinien geregelt.
b) Praxisaufstieg
Der Praxisaufstieg richtet sich nach §§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) und ersetzt den seitherigen Aufstieg für besondere Verwendung.
Im einzelnen:
Die Dienstbehörde legt aufgrund eines erforderlichen Bedarfs den Einführungsbeginn und die Zahl der möglichen Zulassungen fest.
Zum Praxisaufstieg kann zugelassen werden, wer zu Beginn der Einführung das 45. Lebensjahr vollendet und das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Folgende Bewerbungsunterlagen sind vorzulegen:
Bewerbungsgesuch (formlos) bzw. Einverständniserklärung bei einem Vorschlag des Vorgesetzten
selbstverfasster handgeschriebener Lebenslauf
formlose Erklärung über die Versetzungsbereitschaft im Falle einer Zulassung
ggf Nachweise über zusätzliche Qualifikationen.
Die erforderliche Stellungnahme zur Bewerbung, einschließlich zur Eignung wird dem Beamten eröffnet.
Das erforderliche Auswahlverfahren zur Überprüfung der Eignung für die künftigen Laufbahnaufgaben (schriftlicher und mündlicher Teil) übernimmt in der Regel eine Auswahlkommission des Bundesverwaltungsamtes. Der schriftliche Teil besteht aus Aufsatz und Fragen aus verschiedenen Wissensgebieten, ggf. Rechtschreibtest; der mündliche Teil beinhaltet Gruppendiskussion und Einzelgespräche.
Die zugelassenen Beamtinnen und Beamte werden in die höhere Laufbahn eingeführt, indem sie Aufgaben dieser Laufbahn wahrnehmen und die erforderlichen Lehrgänge (mind. 8 Wochen) erfolgreich abschließen. Die Einführung dauert im mittleren Dienst 18 Monate, im gehobenen Dienst 2 Jahre und im höheren Dienst 2 Jahre und 6 Monate. Die Befähigungsfeststellung erfolgt in aller Regel durch den Bundespersonalausschuss.
Weitere Einzelheiten sind in den §§ 33 und 33b BLV sowie in Rahmenplänen und Aufstiegsrichtlinien geregelt.
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