Sonderzuwendung 2003; Bemessungsfaktoren liegen vor

Die jährliche Sonderzuwendung (sogen. Weihnachtsgeld) wird gemäß dem "Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (SZG)" auch im Jahr 2003 in Höhe des Dezemberbezuges 1993 gezahlt. Das bedeutet, dass dabei lineare Anpassungen von Besoldung und Versorgung nach diesem Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden. Berücksichtigt werden aber die im Dezember 2003 maßgebenden persönlichen Verhältnisse, wie zum Beispiel ein anderes Grundgehalt, eine andere Stufe des Familienzuschlags.

Um die Sonderzuwendung einfacher berechnen zu können, werden jährlich vom Bundesministerium des Innern sogenannte Bemessungsfaktoren bekannt gegeben.

Im Rahmen des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2003/2004 sind die Bemessungsfaktoren für das Jahr 2003 festgesetzt worden. Danach beträgt die Sonderzuwendung für 2003 (West) = 84,29 Prozent des Dezemberbezuges. Die Sonderzuwendung (Ost) für 2003 = 63,22 Prozent des Dezemberbezuges.

Ab dem Jahr 2004 wird das bisherige SZG ersetzt durch das Bundessonderzahlungsgesetz (BSZG).

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