Nebenbezüge

Erhöhung der Reisekosten

Tage- und Übernachtungsgeld nach §§ 9 und 10 des Bundesreisekostengesetzes (BRKG):

Ab dem 01. Januar 2002 haben sich die Sätze des Tagegeldes nach § 9 Reisekostenvorschrift (RVB) erhöht (in Klammern die  für das Jahr 2001 gültigen Euro-Beträge):

Das Tagegeld beträgt für jeden Kalendertag mit Abwesenheit von

-

mind.

 8 Stunden

 6,00 €

 (5,11 €)

-

mind.

14 Stunden

12,00 €

(10,23 €)

-

mind.

24 Stunden

24,00 €

(23,52 €)

Das Übernachtungsgeld (§ 10 RVB) beträgt ab dem 01.01.02  € 19,94.

Aufwandsvergütungen nach § 17 BRKG:

Ebenfalls erhöht haben sich die Aufwandsvergütungen (§ 17 RVB, ZD 17.3.1 bis 17.10):

Bei Abwesenheit am Kalendertag von

-

mind.

 8 Stunden

 6,00 €

(5,11 €)

-

mind.

14 Stunden

 9,00 €

(8,18 €)

-

mind.

24 Stunden

13,00 €

(12,78 €)

Trennungsgeld nach § 3 der Trennungsgeldverordnung (TGV):

Auch die Sätze für das Trennungstagegeld haben sich erhöht:

Berechtigte die mit einer Person in häuslicher Gemeinschaft leben, die Wohnung beibehalten und getrennten Haushalt führen erhalten ab dem 01.01.02 € 9,64 (€ 9,48), alle übrigen Berechtigten € 6,42 (€ 6,32)

Der Verpflegungszuschuss (§ 6 TGV) beträgt bei einer Abwesenheit von der Wohnung von mehr als 11 Std. 2,05 €.

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