Das Bundessonderzahlungsgesetz (BSZG)

Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 mit dem darin enthaltenen Bundessonderzahlungsgesetz wurde am 19.12.2003 auch vom Bundesrat gebilligt. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 hat die Bundesregierung unter anderem eine befristete Halbierung des bereits im Jahr 2004 gekürzten „Weihnachtsgeldes“ für Bundesbeamte auf der Grundlage des Koalitionsvertrages festgelegt.

Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 enthält neben steuerlichen Änderungen im Artikel 2 die Vorschriften über Sonderzahlungen des Bundes. Das Bundessonderzahlungsgesetz (BSZG) wurde im BGBl. Teil I Nr. 68 vom 31.12.2003 veröffentlicht und trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Der Deutsche Bundestag hatte das Haushaltsbegleitgesetz 2004 am 17.10.2003 mehrheitlich beschlossen; der Bundesrat hatte am 7.11.2003 die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der Überarbeitung des Gesetzentwurfs verlangt. Nach Durchführung des Vermittlungsverfahrens haben am 19.12.2003 Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

Mit dem BSZG werden die jährlichen Sonderzahlungen für die im Dienste des Bundes stehenden Beamten auf der Grundlage der mit dem Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 vom 10.9.2003 (BGBl. I S. 1798) geschaffenen Ermächtigung (Öffnungsklausel) geregelt. Das BSZG regelt im Wesentlichen ab 2004 eine Verringerung der früheren jährlichen Sonderzuwendung ("Weihnachtsgeld") sowie den Wegfall des bis zum Jahr 2003 gewährten Urlaubsgeldes. Ein Teil der eingesparten Mittel soll zur Förderung und Absicherung der Leistungsbesoldung zur Verfügung gestellt werden.

Wesentliche Regelungen:

Diese Maßnahmen sollen den Bundeshaushalt jährlich ab 2004 um rund 421 Mio. € und von 2006 bis 2010 um weitere 500 Mio. € entlasten.

Für die Jahre 2006 bis 2010 hat die Bundesregierung mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 eine Halbierung der Sonderzahlung für aktive Beamte auf 2,5 % der für das Kalenderjahr zustehenden Bezüge, also im Ergebnis auf 30 % eines Monatsentgeltes und für Versorgungsempfänger auf 2,085 % der Versorgungsbezüge für das Kalenderjahr, also 25 % eines Monatsentgeltes festgelegt (siehe unten).

Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung auf dienstrechtliche Vorschriften (§ 4a BSZG).

Aufgrund eines Gesetzentwurfs der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde § 4a in das BSZG eingefügt (BGBl Teil I Nr. 57 vom 9.11.2004, S. 2686); dieser bestimmt einen sogen. Verminderungsbetrag für Versorgungsempfänger als Abzug für Pflegeleistungen. Dazu hat des Bundesministerium des Innern (BMI) vorab Durchführungshinweise vom 22.10.2004 zur Anwendung des BSZG im Bereich des Beamtenversorgungsrechts bekannt gegeben. Der neue § 4a BSZG hat eine Entlastung des Bundeshaushaltes zum Ziel, aus dem auch die Versorgungsausgaben und Beihilfen zu den Pflegekosten der Versorgungsempfänger gezahlt werden; er regelt im wesentlichen folgendes:

Der monatliche Beitrag der Rentnerinnen und Rentner zur Sozialen Pflegeversicherung in Höhe von derzeit 1,7 % der monatlichen Rente wurde bisher zu gleichen Teilen (je 0,85 %) durch die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Rentnerinnen und Rentner selbst getragen. Seit 1.4.2004 ist der Beitragsanteil der gesetzlichen Rentenversicherung (0,85 %), also der Beitragssatz in voller Höhe (1,7 %), durch die Rentenempfänger zu tragen. Diese Veränderung wird auf die Versorgungsempfänger wirkungsgleich übertragen, indem die zusätzlichen monatlichen Beitragsanteile (0,85 %) des laufenden Kalenderjahres einmalig im Dezember von der jährlichen Sonderzahlung einbehalten werden. Diese Verminderung ist jedoch in der Höhe begrenzt (derzeit auf 355,73 € ab 2005); denn auch der Beitrag der Rentner/innen zur Sozialen Pflegeversicherung ist durch § 54 Abs. 2 SGB XI begrenzt. Für das Jahr 2004 wurde bei der Verminderung nur der Zeitraum von April bis Dezember 2004 einbezogen, was zu einem Abzug von maximal 266,79 € bei der Sonderzahlung in 2004 führen konnte. Der maximale Minderungsbetrag (355,73 € ab 2005) fällt jedoch nur bei hohen Versorgungsbezügen an.

Verkehrsgewerkschaft GDBA und dbb hatten im Vorfeld der Gesetzesinitiative energisch die Verminderung der Sonderzahlung für Versorgungsempfänger als weitere Sparmaßnahme bei der Beamtenversorgung protestiert.

Position der Verkehrsgewerkschaft GDBA und des dbb

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA und der dbb konnten zwar noch eine sozialere Ausgestaltung des BSZG durch Ergänzung der Sonderzahlung für die unteren Grundgehälter bis BesGr A 8 um einen Festbetrag erreichen und beanstanden, dass die weitergehenden Forderungen nicht aufgegriffen wurden, insbesondere:

Mit den Eingriffen in das Jahres- und Lebenszeiteinkommen von Beamten und Versorgungsempfängern des Bundes ab 2004 muss wieder nur eine Statusgruppe ein Sonderopfer hinnehmen (insgesamt rund 421 Mio. Euro jährlich, zusätzlich rund 500 Mio. € von 2006 bis 2010). Schließlich hat gerade dieser Personenkreis schon bisher nachhaltig zur Entlastung der öffentlichen Haushalte beigetragen. Demzufolge haben sich nicht nachvollziehbare Bezahlungsunterschiede zwischen Beamten und Arbeitnehmern innerhalb aber auch teilweise außerhalb des öffentlichen Dienstes entwickelt.

Die Maßnahmen des Bundessonderzahlungsgesetzes (BSZG) bewirken, dass die Einkommenserhöhungen 2003/2004 für Beamte und Versorgungsempfänger zunichte gemacht werden.

Das BSZG berücksichtigt nicht, dass die Beamten und Versorgungsempfänger bereits durch etliche gesetzliche Neuregelungen schon nachhaltig zur Entlastung der öffentlichen Haushalte beigetragen haben, argumentieren die Verkehrsgewerkschaft GDBA und der dbb. Auch seien sich die Beamten und Versorgungsempfänger durchaus der besonderen Nähe zum Staat bewusst. Dennoch müssen die Maßnahmen gerecht sein und daran fehlt es bei der Neuregelung.

Nach Auffassung von Verkehrsgewerkschaft GDBA und dbb könnte zumindest durch eine weitergehende Entlastung der unteren Einkommensbezieher und Einbeziehen der Versorgungsempfänger in die für die aktiven Beamten vorgesehene höhere Quote mit dem Ziel einer Gleichbehandlung von Beamten und Versorgungsempfängern erreicht werden.

Halbierung der Sonderzahlung für die Jahre 2006 bis 2010

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 hat die Bundesregierung unter anderem eine Halbierung des ohnehin bereits im Jahr 2004 gekürzten „Weihnachtsgeldes“ für Bundesbeamte auf der Grundlage ihres Koalitionsvertrages vom November 2005 initiiert.

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hatte von Anfang an und wiederholt gegen die von der Bundesregierung beabsichtigten Kürzungen protestiert und die Sparpläne mehrfach massiv kritisiert. Der geschäftsführende Bundesvorstand hat an die Fraktionsvorsitzenden aller Parteien im Deutschen Bundestag appelliert, den einseitigen Kürzungen im Beamtenbereich nicht zuzustimmen.

Gegen den Widerstand von dbb und Verkehrsgewerkschaft GDBA hat der Deutsche Bundestag am 19. Mai 2006 das Haushaltsbegleitgesetz 2006 mit der Änderung des BSZG beschlossen und auch unter anderem die umstrittene Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 2007 gebilligt. Mit den Stimmen von Union und SPD und gegen den Widerstand von Wirtschaft und Opposition wurde die Anhebung von 16 auf 19 % beschlossen. Damit hat der Bundestag die größte Steuererhöhung der Nachkriegsgeschichte verabschiedet.

In dem Gesetzespaket des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 ist in Artikel 1 auch die Halbierung der Sonderzahlung für Bundesbeamte, befristet für die Jahre 2006 bis 2010, enthalten. Politiker der FDP warfen den Koalitionsparteien in der Bundestagsdebatte Wahlbetrug vor. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe im Wahlkampf Steuererhöhungen zum Stopfen von Haushaltslöchern ausgeschlossen, sagte FDP-Chef Guido Westerwelle.

In der namentlichen Abstimmung des Bundestages sprachen sich 396 Abgeordnete von Union und SPD für das Gesetzespaket aus, 146 stimmten gegen das Haushaltsbegleitgesetz. Von den abgegebenen 545 Stimmen waren drei ungültig. Das Gesetz wurde am 16.6.2006 ebenfalls vom Bundesrat gebilligt.

dbb und Verkehrsgewerkschaft GDBA haben noch Nachbesserungen am Gesetzentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz 2006 erreicht. Gegenüber der ursprünglichen Fassung wird der Festbetrag für Beamte der Besoldungsgruppen bis A 8 nun um ein Viertel auf 125 Euro erhöht (§ 2 Abs. 1 BSZG). Das bedeutet zumindest im Ansatz die Anerkennung der Notwendigkeit einer sozialen Komponente. Ferner setzte sich dbb Chef Peter Heesen bei der öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss des Bundestages am 4. Mai 2006 mit Erfolg dafür ein, dass die zeitliche Befristung der Absenkung der jährlichen Sonderzahlung bis 2010 erhalten bleibt. Diese Position bekräftigte der dbb zudem nochmals in einem Schreiben am 16. Mai 2006. Im Gesetzentwurf war dagegen vorgesehen, die Absenkung auf Dauer bestehen zu lassen.

Inzwischen haben alle Bundesländer von der Öffnungsklausel des BBVAnpG 2003/2004 Gebrauch gemacht und Sonderzahlungsgesetze eingeführt.

Forderungen teilweise erfüllt

Der von dbb und Verkehrsgewerkschaft GDBA erhobenen Forderung nach einer sozialen Ausgestaltung des Gesetzes wurde zwar teilweise Rechnung getragen. So gab es zumindest Nachbesserungen bei der Sonderzahlung für aktive Bundesbeamte der Besoldungsgruppen A 2 bis A 8; diese erhielten in 2004 und 2005 eine Aufstockung der Sonderzahlung um einen Festbetrag von 100 Euro, der ab 2006 auf 125 Euro erhöht wird.

Ihre Bemühungen um sozial ausgewogenere Regelungen unter Berücksichtigung familienpolitischer Gesichtspunkte beim BSZG werden die Verkehrsgewerkschaft GDBA und der dbb weiterhin fortsetzen. GDBA und dbb haben die große Koalition zu einem Verzicht auf Kürzungen des Weihnachtsgeldes für Bundesbeamte und Versorgungsempfänger aufgefordert.

Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 im Überblick

Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Haushaltsbegleitgesetz 2006 sieht neben der Erhöhung der Mehrwertsteuer weitere Belastungen für die Bürger vor. Das Gesetz dient der Sanierung des Bundeshaushaltes und umfasst die folgenden wesentlichen Punkte:

Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 soll die überschuldeten öffentlichen Haushalte in 2007 um rund 18 Mrd. Euro entlasten, in den Folgejahren um rund 22 Mrd. Euro. Davon betreffen gut zwei Drittel den Bund. Das Finanzierungsdefizit im Bundeshaushalt beträgt nach dem Regierungsentwurf gemäß Kabinettsbeschluss vom 22.2.2006 für 2006 rund 38,5 Mrd. € und für 2007 noch 22,2 Mrd. Euro. Aufgrund von Steuermehreinnahmen wird die Neuverschuldung in 2006 noch 30 Mrd. € und in 2007 etwa 19,6 Mrd € betragen. Allein die Absenkung bei der Sonderzahlung für Bundesbeamte entlastet den Bund jährlich um rund 511 Mio. € in den Jahren 2006 bis 2010.

Weitere Informationen unter www.gdba.de:

dbb-Chef warnt vor weiteren Einschnitten bei Beamten (28.11.2006)
Erneute Kürzungen bei Beamten und Versorgungsempfängern abgelehnt (04.05.2006)
Initiative gegen geplante Halbierung der Sonderzahlung für Beamte und Versorgungsempfänger (04.04.2006)
Bundesregierung will weiter bei den Beamten sparen (24.02.2006)
dbb: Weitere Kürzungen beim Weihnachtsgeld werden wir nicht durchgehen lassen (13.02.2006)
dbb Protest per Anzeige: "Macht doch euren Staat alleene" (10.02.2006)
Resolution der Demo-Teilnehmer gegen das Spardiktat der Bundesregierung (02.02.2006)
Vorsicht Taschendiebe: dbb Gewerkschaften protestieren in Berlin (02.02.2006)
Beamtenpolitik: Bundesregierung muss Umdenken (02.02.2006)
Geplante Halbierung der Sonderzahlung für die Jahre 2006 bis 2010 abgelehnt (27.01.2006)
Kürzungspläne der Bundesregierung für Bundesbeamte erneut abgelehnt (23.01.2006)
dbb Chef Heesen sieht Gestaltungsspielraum bei Regierungs-Sparplänen für den öffentlichen Dienst (03.01.2006)
dbb kündigt Widerstand gegen weitere Einschnitte beim öffentlichen Dienst an  (27.12.2005)
Beamtenprotest in Hannover (05.12.2005)
Heesen: Gespräch mit Innenminister Schäuble - Rotstiftpläne der Koalition werden Hauptthema sein (05.12.2005)
dbb "Weihnachtsbotschaft": Schöne Bescherung - Nein danke! (02.12.2005)
GDBA-Chef Hommel im GDBA Magazin: Fehlstart der Großen Koalition (02.12.2005)
Klassischer Fehlstart der Koalition: Beamte sollen doppelt zur Kasse gebeten werden - bundesweite Protestaktion gestartet (21.11.2005)

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