Öffnungsklauseln für zugewiesene Beamte
Bereits seit 1996 versucht der Bahnvorstand mit der Schaffung sogenannter Öffnungsklauseln im Beamtenrecht Verschlechterungen für die zugewiesenen Beamten durchzusetzen.
Kernpunkte der Forderungen des Bahnvorstandes waren:
1. Die Schaffung einer eigenständigen Besoldungsordnung für die zugewiesene Beamten. Damit sollte die Besoldungsentwicklung an die Entgeltentwicklung für die Arbeitnehmer der Deutschen Bahn AG angepasst werden.
2. Die Absenkung der Arbeitszeit der zugewiesenen Beamten in der DB Vermittlung GmbH, verbunden mit einer Absenkung der Besoldung.
Beide Vorhaben sind nach Ansicht der Verkehrsgewerkschaft GDBA und des dbb nicht mit der Verfassung in Einklang zu bringen. Diese Auffassung wurde durch ein Gutachten, das im Auftrag der Verkehrsgewerkschaft GDBA und des dbb erstellt wurde, unterstützt. Unsere Rechtsauffassung wurde auch vom Bundesinnenministerium geteilt.
Auf Grund des massiven Widerstands und Proteste der Verkehrsgewerkschaft GDBA und des dbb wurden diese Forderungen von der DB AG aufgegeben.
Die Deutsche Bahn AG strebt weiter folgende Öffnungsklauseln an:
1. Erweiterung der Zuweisungsregelungen für die zugewiesenen Beamten. Diese Forderung wird von der Verkehrsgewerkschaft GDBA unterstützt, weil die Schaffung pragmatischer Zuweisungsregelungen den Interessen der zugewiesenen Beamten entgegenkommt. So ist es Anfang Februar 2004 gelungen, eine Zuweisung zur DB Zeitarbeit GmbH nur auf freiwilliger Basis und befristet zu erreichen.
2. Zahlung von Prämien, Erschwerniszulagen usw. auf der Grundlage der tariflichen Regelungen. Hiermit will die DB AG eine Gleichbehandlung der Arbeitnehmer und der zugewiesenen Beamten erreichen.
Außerdem sollen Leistungsanreize geschaffen werden. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA wird bei den Verhandlungen sorgfältig darauf achten, dass Änderungen nicht zu Verschlechterungen für die zugewiesenen Beamten führen. Für die Umsetzung neuer Regelungen sind verschiedene Gesetzesänderungen erforderlich, wobei Verkehrsgewerkschaft GDBA und dbb zu beteiligen sind.
3. Die Reisekostenzuzahlungen an die zugewiesenen Beamten sollen an die tariflichen Regelungen angebunden werden. Auch hierbei wird die Verkehrsgewerkschaft GDBA sehr genau darauf achten, dass neue Regelungen nicht zu Benachteiligungen führen.
So konnte die Erhöhung der Reisekostensätze auch für die zugewiesenen Beamten erreicht werden (je nach Dauer der Abwesenheit 6€, 9€, 13€). Die geplante Anpassung bzw. Reduzierung der Aufwandsvergütung an die niedrigeren tariflichen Sätze, konnte mindestens bis zum Abschluss eines neuen Zulagentarifvertrages verhindert werden. Überdies konnte die vom BMI geforderte Verschlechterung der Sätze für Auslandsdienstreisen verhindert werden.
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA steht der Schaffung neuer Regelungen aufgeschlossen gegenüber. Sie wird jedoch Verschlechterungen für die zugewiesenen Beamten und die Arbeitnehmer nicht akzeptieren.
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