Stellungnahme der Verkehrsgewerkschaft GDBA zum Schlussbericht der Regierungskommission  "Verkehrsinfrastrukturfinanzierung"

Stellungnahme der Verkehrsgewerkschaft GDBA zum Schlussbericht der Regierungskommission „Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“

Einführung
Abtrennung des Netzes
Materielle Privatisierung der Verkehrsbereiche
Aufhebung der vollen Kostendeckungspflicht beim Fahrweg
Großvaterrechte bei der Trassenvergabe
Angleichung der Systematik zur Anlastung der Wegekosten
Private Infrastrukturfinanzierung
Resümee

Einführung

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für die künftige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung hat am 5. September 2000 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA begrüßt das mit dieser Sachstandsanalyse und den daraus abgeleiteten Empfehlungen zum Ausdruck gebrachte Selbstverständnis dieses Gremiums, unter Leitung des ehemaligen DB-Güterverkehrschefs Wilhelm Pällmann als unabhängige „Ideenschmiede“ Lösungswege aus der infrastrukturpolitischen Sackgasse, in der sich der Wirtschaftsstandort Deutschland gegenwärtig befindet, aufzuzeigen. Insbesondere erachten wir die nun einsetzende weitere Diskussion über die künftige grundsätzliche „Zielprogrammierung“ innerhalb der deutschen Verkehrspolitik als unbedingt herauszuhebenden Erfolg der Kommissionsarbeit. Damit tragen ohne jeden Zweifel auch deren Aktivitäten zur weiteren Sensibilisierung für die Notwendigkeit eines Kurswechsels in der deutschen Verkehrspolitik bei. Denn immer deutlicher zeigt sich: Politisches „Herumlavieren“ sowie mehr oder weniger konzeptionsloses „Heilen am Symptom“ sind als Antworten auf die sich auf dem Verkehrssektor nicht zuletzt durch die bevorstehende Erweiterung der Europäischen Union verschärfenden Probleme völlig ungeeignet. Ebenso reicht es nicht aus - und das gilt leider auch und gerade für den bahnpolitischen Teil der Kommissionsempfehlungen -, mit Blick auf die weitere Entwicklung einzig und allein auf die viel beschworenen „Selbstheilungskräfte des Marktes“ zu setzen. Mit dem Ziel, das prognostizierte Verkehrsaufkommen überhaupt physisch und gleichzeitig auch effizient und umweltgerecht bewältigen zu können, muss die Politik ihre Halbherzigkeit und selbst verordnete Zurückhaltung auf dem Gebiet der langfristig angelegten Gestaltung der Verkehrsstrukturen endlich aufgeben. Die künftige Verkehrspolitik ist in noch viel stärkerem Maße auf umwelt- und energiepolitische Belange auszurichten. Ein sparsamerer Umgang mit den Rohstoffen, zu dem der Verkehrssektor beitragen kann und muss, verringert darüber hinaus die Abhängigkeit Deutschlands vom Geschehen beispielsweise auf den Rohölmärkten. Die Förderung ressourcensparender Verkehrsträger versteht sich vor diesem Hintergrund eigentlich von selbst. Das vordringlich zu verfolgende Ziel verkehrspolitischen Handelns ist folglich klar. Doch nicht jeder der im Rahmen der Kommissionsempfehlungen aufgezeigten Wege führt dorthin. Den Schlussbericht und die von der Regierungskommission gewählten Lösungsansätze bewerten wir wie folgt:
 

Abtrennung des Netzes

Wegen fehlender Rentabilität und des erheblichen Zuschussbedarfs, aber auch aus Gründen der zusätzlichen Intensivierung des Wettbewerbs auf der Schiene favorisiert die Kommission die Herauslösung des Netzes aus dem Bahnkonzern. Darüber hinaus sollen – bei gleichzeitiger Konzentration der Netz AG auf ein sogenanntes Bundesnetz in einer Größenordnung von etwa 20.000 km – die Nah- und Regionalstrecken an Länder, Kommunen, Verbände und Private abgegeben werden. Ziel ist letztendlich, die Börsenfähigkeit der verbleibenden Konzernteile nicht zu gefährden.

Diese Empfehlung ist aus Sicht der Verkehrsgewerkschaft GDBA abzulehnen. Denn Fahrweg und Betrieb produzieren im Verbund und müssen wegen der engen technischen und wirtschaftlichen Verzahnung eine Einheit bleiben. Ohne die Möglichkeiten der Nutzung dieser Synergien wäre die Sanierung des gesamten Konzerns endgültig zum Scheitern verurteilt. Zwischen der eindeutig kodifizierten Zuständigkeit des Bundes für die Schienenwege der Bundeseisenbahnen und der rechtlichen Organisation der privatisierten Bahn besteht indes nach dem Wortlaut des Grundgesetzes kein Zusammenhang. Die verbreitete Annahme, nach einer Netzausgliederung würde der Bund der im Bundesschienenwegeausbaugesetz konkretisierten Infrastrukturverantwortung endlich nachkommen, ist nicht mehr als ein völlig überflüssiger Rechtfertigungsversuch für die aus GDBA-Sicht unentschuldbaren Pflichtverletzungen durch den Eigentümer. Darüber hinaus würde die vorgeschlagene Verlagerung der Aufgaben- und Ausgabenkompetenz für die Vorhaltung und den Betrieb der Regionalnetze auf Länder und Kommunen wegen des erheblichen investiven Nachholbedarfs absehbar eine bisher nicht gekannte Stilllegungswelle nach sich ziehen. Gerade die Kommunen werden angesichts der durch die Strommarktliberalisierung angespannten Kassenlage kaum in der Lage sein, zusätzliche Finanzbeiträge bereitzustellen. Daraus folgt: Die vollständige Wahrnehmung der Bundesverantwortung für die gesamte DB-Schieneninfrastruktur, aber auch für die Gestaltung der verkehrspolitischen Rahmenbedingungen im Sinne eines Abbaus der Wettbewerbsverzerrungen sowohl im intermodalen als auch im intramodalen Vergleich sind und bleiben die Grundbedingungen für einen noch möglichen Erfolg der deutschen Bahnreform.

Auch reichen aus Sicht der Verkehrsgewerkschaft GDBA die bisherigen Maßnahmen zur Sicherung des diskriminierungsfreien Zugangs zum Netz der Deutschen Bahn AG aus. Die Notwendigkeit einer Abtrennung der Infrastruktur kann daraus nicht abgeleitet werden. Um jedoch den – eher subjektiven – Befürchtungen einer theoretischen Behinderung Dritter ausreichend Rechnung zu tragen, bestehen gegen eine Stärkung der Aufsichtsfunktion des Eisenbahn-Bundesamtes vom Grundsatz her keine Einwendungen.

Wünschenswert wäre eine ähnlich kritische Haltung von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft gleichwohl im Zusammenhang mit der anhaltenden Diskriminierung des Schienenverkehrs insgesamt. Eine vorbehaltlose Unterstützung der berechtigten Anliegen von Bahn und Eisenbahnern in dieser überlebenswichtigen Frage würde ohne jeden Zweifel in weitaus stärkerem Maße zur Förderung der umweltfreundlichen Schiene beitragen als die nicht selten von einseitigen Interessen geprägte ausschließliche Fokussierung bahnpolitischer Probleme auf den reinen Netzzugangs-Aspekt. Auch der Abschlussbericht der Pällmann-Kommission bleibt in diesem Sinne wichtige Antworten schuldig – so etwa mit Blick auf die ausstehende Anlastung der durch konkurrierende Verkehrsträger verursachten erheblichen externen Kosten oder hinsichtlich der steuerlichen Benachteiligung des Bahnverkehrs in Deutschland.
 

Materielle Privatisierung der Verkehrsbereiche

Die Kommission empfiehlt den Verkauf gewinnträchtiger und damit für Anleger lukrativer Verkehrssparten des Bahnkonzerns. Die auf diese Weise zu erzielenden Privatisierungserlöse sollen Staatszuschüsse für den Erhalt und den Ausbau des Schienennetzes ersetzen.

Abgesehen davon, dass derartige Verkaufserlöse nur einmal für Maßnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes zur Verfügung stehen, die Verantwortung des Bundes für das Schienennetz der Bundeseisenbahnen jedoch nicht auf einzelne Jahresscheiben beschränkt ist und auch nicht von der Verfügbarkeit „außerordentlicher Erträge“ abhängig gemacht werden darf, würde mit einem Verkauf des sogenannten „Tafelsilbers“ der Fortbestand des Bahnkonzerns und somit eines bundesweit und zunehmend auch international agierenden Verkehrsdienstleisters in Frage gestellt. Das Kernziel der Bahnreform, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen, wäre dann endgültig verfehlt. Die Gründe für diese Bewertung sind offenkundig: Die nach einem Verkauf verbleibenden Verkehrssparten und Konzernteile wären allein kaum überlebensfähig. Nur mit überdurchschnittlichen Gewinnen bei den Spitzenprodukten lassen sich mit Blick auf die vom Bahnvorstand angepeilten Durchschnittsrenditen auch solche Angebote innerhalb eines Geschäftsbereichs aufrechterhalten, die zwar weniger ertragreich erscheinen, trotzdem aber aufgrund ihrer komplementären Beziehung zu anderen Produkten und darüber hinaus wegen ihrer volkswirtschaftlichen und umweltpolitischen Bedeutung von großem Nutzen sind.

Im Übrigen stellt sich zunehmend die Frage nach der grundsätzlichen Rolle innerhalb der nationalen und internationalen Verkehrswirtschaft, die der Eigentümer seinem Unternehmen Deutsche Bahn AG künftig zubilligt. Im Gegensatz zur Entwicklung der Deutschen Telekom AG und auch der Deutschen Post AG, die sich – von den bundesstaatlichen Entscheidungsträgern gewollt - als starke Global-Player auf den internationalen Märkten positionieren, wird die Zukunft des Bahn-Konzerns immer wieder im Lichte einer aus wettbewerbspolitischen Gründen zu forcierenden „Entmachtung“ auf den verschiedenen Verkehrsmärkten gesehen. Ob nun die weitere Intensivierung des Wettbewerbs oder der Verkauf von herausragenden Unternehmensteilen – eine kleinere Dimensionierung des Unternehmens scheint den Vorstellungen der Bundesregierung und auch der Pällmann-Kommission zu entsprechen. Mit „small is beautiful“ wird jedoch übersehen, dass der Bahn-Konzern – ebenso wie seine beiden Bundesschwestern Deutsche Telekom AG und Deutsche Post AG – erst ab einer bestimmten Betriebsgröße die für den internationalen Wettbewerb erforderlichen Skaleneffekte realisieren kann. Werden in anderen Wirtschaftsbereichen Fusionen und die vielfältigen Varianten der mit dem deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht konformen Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsunternehmen als unverzichtbarer Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne und somit des Wirtschaftsstandortes Deutschland begrüßt und auch politisch gefördert, so stellt sich diese Frage im Schienenverkehr seltsamerweise nicht. Die vermeintlichen Vorteile einer auch von der Pällmann-Kommission favorisierten Aufteilung/Zerlegung der „Zuständigkeiten“ in kommerzieller, funktionaler und regionaler Hinsicht müssen jedoch an Gewicht verlieren, betrachtet man die „Herkunft“ neuer Anbieter im Schienenverkehr. Nur selten handelt es sich in den Fällen einer ernst zu nehmenden Konkurrenz um wirklich „neue“ Unternehmen bzw. Unternehmer. Überwiegend nutzen etablierte Konzerne die Möglichkeiten, die sich seit 1994 mit der Öffnung des nationalen Schienennetzes bieten. Aufgrund der Finanzstärke dieser Konkurrenten, die sich im Gegensatz zum Bahn-Konzern nicht in einer kräftezehrenden Sanierungsphase befinden, ist der Kampf - nicht etwa um neue, sondern um bereits für den Schienenverkehr erschlossene Marktpotentiale - für die Bahn AG oftmals von vornherein zu deren Ungunsten entschieden. Die erhoffte Auflösung angeblich monopolistischer Strukturen stellt sich bei genauerer Betrachtung vielmehr als bloße Verdrängung eines Großanbieters durch einen anderen Großanbieter dar. Das Ziel einer Mehrung des Verkehrs auf der Schiene lässt sich auf diese Weise nicht erreichen.
 

Aufhebung der vollen Kostendeckungspflicht beim Fahrweg

Bisher trägt die Bahn AG als einziges Schienenunternehmen innerhalb der Europäischen Union die vollen Netzkosten. Zur Beseitigung dieser eklatanten Verzerrung des Wettbewerbs mit anderen Verkehrsträgern und auch mit anderen Schienenverkehrsunternehmen schlägt die Kommission die Aufgabe des derzeitigen Prinzips der vollen Kostendeckungspflicht im Bereich des Schienenfahrwegs vor. Demnach soll der von der Bahn zu erwirtschaftende Anteil der Wegekosten – neben einem generellen Anreiz zur Nutzung der Schiene - unter Berücksichtigung der durch politische Veranlassung entstehenden Kosten und der im Zuge von Hauptverkehrskorridoren durch die verbesserte Auslastung der Schiene vermiedenen Investitionen in andere Verkehrswege festgelegt werden.

Hierbei handelt es sich vom Grundsatz her um eine bekannte Forderung der Verkehrsgewerkschaft GDBA. Kerngedanke ist die Orientierung der Preise für die Fahrwegnutzung an der Höhe der - im Vergleich mit den heutigen Gebühren - niedrigeren Grenzkosten. Der damit insbesondere in der Einstiegsphase einhergehende Fehlbetrag ist im Rahmen einer staatlichen Kostendeckungszusage auszugleichen. Schon mittelfristig würde dieser Ausgleichsbedarf durch die auf diese Weise initiierte stärkere Nutzung des Schienennetzes sinken. Unterm Strich ergibt sich für die Gesellschaft trotz anfänglicher Zusatzaufwendungen ein Gewinn: Denn mehr Verkehr auf der Schiene bewirkt nicht nur bessere Angebote und Verbindungen, sondern zusätzlich auch eine Reduzierung der Umwelt- und Unfallkosten.
 

Großvaterrechte bei der Trassenvergabe

Nach Auffassung der Regierungskommission sind so genannte Großvaterrechte bei der Vergabe von Fahrplantrassen ein geeignetes Mittel zur Abfederung des Wettbewerbs in einer Übergangsphase. Tatsächlich stuft die Verkehrsgewerkschaft GDBA unter den derzeitigen verkehrs- und bahnpolitischen Rahmenbedingungen die nach den Vorschriften der Eisenbahnin­frastruktur-Benutzungsverordnung gegebene Möglichkeit der Versteigerung von Fahrplantrassen zur Nachfragesteuerung bei im Schienenfahrwegbereich auftretenden Kapazitätsengpässen als außerordentlich problematisch ein. Es muss befürchtet werden, dass eine rein marktwirtschaftliche Ausrichtung in der praktischen Umsetzung mit großer Wahrscheinlichkeit zu erheblichen Verwerfungen und einem im Vergleich mit dem Verzicht auf eine derartige Steuerung letztendlich schlechteren volkswirtschaftlichen Ergebnis führt. So ist mit Blick auf die Bahnsanierung und die noch nicht wiederhergestellte volle Wettbewerbskraft der Deutschen Bahn AG davon auszugehen, dass in erster Linie neue Schienenverkehrsbetreiber von einer Versteigerung der Fahrplantrassen profitieren werden. Denn im Kampf um die attraktivsten - weil gewinnverheißenden - Relationen können sich diese „Newcomer“, die wegen der vergleichsweise hohen Kosten im Zusammenhang mit dem Marktzutritt in erster Linie von großen Wirtschaftsunternehmen oder marktführenden Gesellschaften des Verkehrsgewerbes gegründet werden, bei der Durchsetzung ihrer unternehmenspolitischen Ziele der Unterstützung durch finanzkräftige internationale Muttergesellschaften sicher sein. Ausgestattet mit einer ausreichend bemessenen Finanzreserve, einem neuen, spezialisierten Equipment und schließlich mit niedrigen Overhead-Kosten verfügen die neuen Anbieter letztendlich über eine höhere Zahlungsbereitschaft beim „Einkauf“ von Fahrplantrassen. Die unausweichliche Folge: Ein massiver Verdrängungsprozess auf den renditeträchtigen Relationen und schließlich bahnseitig der Verlust von Möglichkeiten zum geschäftsbereichsinternen Ausgleich betriebswirtschaftlich interessanter Geschäftszweige mit problematischen, volkswirtschaftlich aber wünschenswerten und gewünschten Verkehrsdiensten. Dann aber wäre die Bahn AG gezwungen, sich aus den weniger attraktiven Marktsegmenten weitestgehend zurückzuziehen - mit für die Verbundproduktion der Bahnen typischen negativen Synergieeffekten, die sich regelmäßig auf alle Bereiche der wirtschaftlichen Tätigkeit dieser Unternehmen auswirken.

Zu diesem Problembereich nimmt die Pällmann-Kommission indirekt Stellung, indem sie auf die Möglichkeit der Einräumung so genannter Großvaterrechte bei der Trassenvergabe verweist. Zur Abwehr und Vermeidung der beschriebenen Verwerfungen, die dem Ziel einer in allen Marktsegmenten spürbaren Erhöhung des Schienenanteils entgegenwirken würden, favorisiert die Verkehrsgewerkschaft GDBA schon seit Inkraftsetzung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung für den Zeitraum der Bahnsanierung einen grundsätzlichen Verzicht auf das Trassenversteigerungsverfahren. Für diesen Übergangszeitraum ist auch im Konfliktfall die Vergabe von Fahrplantrassen an die etablierten Bahnunternehmen sicherzustellen.
 

Angleichung der Systematik zur Anlastung der Wegekosten

Als Einstieg in die Einführung einer Wegekostenanlastung, die sich auch im Güterkraftverkehr an der tatsächlichen Infrastrukturnutzung orientiert, schlägt die Regierungskommission für Lkw ab 12 t die Festsetzung einer Gebühr in Höhe von durchschnittlich 25 Pfennig pro gefahrenem Kilometer auf Bundesautobahnen vor. Gleichzeitig soll das Güterkraftverkehrsgewerbe bei Kfz- und Mineralölsteuer entlastet werden.

Das „Umsatteln“ auch im Straßengüterverkehr auf eine Anlastung der Fahrwegkosten nach der tatsächlichen Inanspruchnahme wird von der Verkehrsgewerkschaft GDBA mit Nachdruck begrüßt. Neben der grundsätzlichen Angleichung des Systems hängt allerdings die erhoffte verkehrslenkende Wirkung in Richtung Schiene von der Höhe der Gebührensätze ab. Gerade wegen der durch den Straßengüterverkehr verursachten hohen Umweltkosten kann der vorgeschlagene Betrag nur eine Untergrenze darstellen. Wichtig ist zudem eine Ausweitung der Zahlungspflicht auf das gesamte Straßennetz. Denn auch im Schienenverkehr sind bundesweit auf allen Strecken Benutzungsgebühren zu zahlen. Die ausschließliche Verwendung der durch diese Gebühr zu erzielenden Mehreinnahmen im Fernstraßenbau wird ebenso wie eine kompensatorische Entlastung des Güterkraftverkehrs bei der Kfz- und Dieselsteuer GDBA-seitig abgelehnt.

Die Gründe, die für eine solche Vorgehensweise sprechen, sind nach Auffassung der Verkehrsgewerkschaft GDBA offensichtlich: Gegenwärtig befinden sich die Eisenbahnen in einem Teufelskreis aus Wettbewerbs-nachteilen und fehlenden Rentabilitätserwartungen. Durch die Entlastung des Straßenverkehrs aufgrund des gesellschaftlichen „Verzichts“ auf Anlastung der vollen Wegekosten einschließlich der externen Kosten erscheint dieser einzelwirtschaftlich kostengünstiger als die konkurrierenden Verkehrsträger - mit entsprechenden Auswirkungen auf die nachgefragten Mengen und somit auf den Modal-Split, der gerade im Güterverkehr in Deutschland wie auch innerhalb der Europäischen Union einen kontinuierlich rückläufigen Anteil der Schiene aufweist. Dazu trägt im Übrigen auch die Ökosteuer bei. Ausgerechnet den umweltfreundlichen Schienenverkehr mit dieser Lenkungssteuer zu belasten, erscheint aus Sicht der Verkehrsgewerkschaft GDBA geradezu absurd. Der von der Gesamtheit dieser Faktoren ausgehende dämpfende Einfluss auf die Investitionsbereitschaft im Schienenverkehr und in verwandten Bereichen, der im wesentlichen mit fehlenden Aussichten auf Rückgewinnung des eingesetzten Kapitals zu erklären ist, führt in den folgenden Perioden zu weiteren Verlusten an Rentabilität und Konkurrenzfähigkeit, die künftige Investitionen noch unwirtschaftlicher erscheinen lassen. Aufgrund des hohen Fixkostenanteils im Schienenverkehr und des von den Bahnen zu tragenden Auslastungsrisikos beim Fahrweg wird mit sinkendem Auslastungsgrad zudem in zunehmendem Maße der Bestand selbst von „sicheren“ Teilen des Gesamtnetzes in Frage gestellt.

Die Beseitigung der bestehenden Wettbewerbsnachteile durch Einführung eines gerechten Preisbildungssystems im Bereich der Verkehrswegenutzung, das auch Überlastungs- und Umweltkosten mit einschließt, würde die Rentabilität und Leistungsfähigkeit der Schienenunternehmen stärken. Insofern stellt die auch von der Pällmann-Kommission geforderte Umstellung der Wegekostenanlastung im Straßenverkehr auf fahrleistungsbezogene Kriterien den Vollzug eines logischen und ohnehin notwendigen Schrittes zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen zwischen diesen beiden Verkehrsträgern dar. Denn im Gegensatz zur derzeitigen Praxis der Kostenanlastung im Straßenverkehr ist dieser Schritt im Schienenverkehr mit der durch die Richtlinie 91/440/EWG geforderten diskriminierungsfreien Öffnung der nationalen Schienennetze, der mindestens rechnerischen Trennung von Fahrweg und Betrieb und insbesondere mit der notwendigen Festlegung von Regelungen zur Berechnung der Wegeentgelte im Schienenverkehr bereits vollzogen. Ungleichbehandlung bedeutet in diesem Zusammenhang aber auch, dass die Wirtschaftlichkeit einzelner Straßen- und auch Kanalverbindungen – im Gegensatz zum Schienenverkehr – weder in der Planungsphase der Infrastrukturerstellung noch in der Betriebsphase einer betriebswirtschaftlichen Einzelbewertung unterzogen wird. So führt beispielsweise die geringe Auslastung einzelner Straßenrelationen abseits der wichtigen Transitrouten und Ballungsräume in den Jahren ihrer Nutzung nicht automatisch zum Rückbau, geschweige denn zur Auflassung der Infrastruktur. Dabei werden wirtschafts- und regionalpolitische Aspekte sowie die Sicherung der Entwicklungsfähigkeit des erschlossenen Raumes regelmäßig als ausreichende Begründung des ohne nähere Untersuchung unterstellten gemeinwirtschaftlichen Nutzens stillschweigend akzeptiert. Im krassen Gegensatz dazu steht die überaus strenge Anwendung des Wirtschaftlichkeitsprinzips im Schienenverkehrswegebereich, und zwar bei Planung und Betrieb, die auch die Möglichkeit einer vollständigen Auflassung des Verkehrsweges enthält.

Solange diese grundsätzliche Benachteiligung fortbesteht und darüber hinaus die Anlastung der Wegekosten wie zum Beispiel in der Binnenschifffahrt auf rechtliche Hindernisse stößt, müssen dem System Schiene entsprechende Ausgleichsleistungen zugestanden werden. Insofern wird der begrüßenswerte Einstieg in die nutzungsorientierte Kostenanlastung im Straßengüterverkehr allein nicht ausreichen, um vollständige Chancengleichheit herzustellen. Schon aus diesem Grund darf die von der Kommission vorgeschlagene – gleichzeitig aber nicht ohne Grund bereits von diesem Gremium eingegrenzte – Umsetzung des Grundsatzes einer ausschließlichen Finanzierung der Infrastruktur durch ihre Nutzer zumindest im Schienenverkehrsbereich auch und gerade mit Blick auf den in der Vergangenheit entstandenen und noch abzuarbeitenden erheblichen Investitionsrückstand keine Anwendung finden. Die Folge einer derartigen Vorgehensweise wären unbezahlbar hohe Nutzungspreise. Nicht nur das Ziel, große Teile der erwarteten Verkehrszuwächse auf die Schiene zu lenken, könnte dann nicht mehr erreicht werden; die Wettbewerbsfähigkeit des Bahnverkehrs insgesamt – also auch bestehender Verkehre und Angebote – würde deutlich abnehmen und zu einer Schwächung des Gesamtsystems führen.
 

Private Infrastrukturfinanzierung

In ihrem Endbericht empfiehlt die Regierungskommission die Abkehr von der in der jüngsten Vergangenheit verstärkt zur Überbrückung staatlicher Finanzierungsengpässe praktizierten privaten Vorfinanzierung. Tatsächlich ist der damit verbundene finanzielle Aspekt aufgrund der sich in den Folgejahren ergebenden erheblichen Budget-Belastung in jedem Falle kritisch zu beurteilen. Der einzige greifbare Vorteil dieser Verfahrensweise liegt im Einkauf von Zeit. Ansonsten überwiegen die Nachteile. Kostensteigernd - und folglich mit entsprechenden Einschränkungen der finanzpolitischen Spielräume des Staates - wirken sich bei der Privatfinanzierung grundsätzlich aus: Der temporäre Verlust von Steuereinnahmen aufgrund der mit dem Bau verbundenen Abschreibungen privater Unternehmen, an den Investor zu zahlende Gewinnaufschläge sowie im Vergleich mit dem Großkreditnehmer Staat schlechtere Kreditkonditionen der Privaten. Ob diese Belastungen durch spätere zusätzliche Steuereinnahmen oder durch die erhofften Effizienzgewinne bei Planung und Bau auszugleichen sind, erscheint mehr als fraglich.

Ausgehend von der kommissionsseitig für die Landverkehrsträger geforderten Anwendung des Prinzips der Nutzerfinanzierung schlägt das Gremium auch für den Schienenverkehr als Alternative zur reinen privaten Vorfinanzierung die Vergabe von Konzessionen für den (Aus-)Bau und den anschließenden Betrieb der allerdings im Bundeseigentum verbleibenden Infrastruktur vor. Bei diesem Modell wird dem im Rahmen einer Ausschreibung ausgewählten Betreiber der Infrastruktur das Recht eingeräumt, die Refinanzierung seines Projektes einschließlich eines Gewinnaufschlags über die Erhebung von Nutzungsgebühren sicherzustellen. Der Einsatz des so genannten Betreibermodells ist jedoch insbesondere aus folgenden Gründen abzulehnen: Auch die Kommission räumt in ihrem Endbericht ein, dass die private Finanzierung und der private Betrieb nur dann erfolgreich sein kann, wenn (...) ausschließlich nicht lediglich volkswirtschaftlich vorteilhafte, sondern vor allem auch betriebswirtschaftlich interessante Projekte ausgewählt und im Wettbewerb vergeben werden. Somit bliebe eine Anwendung, die letztendlich der Aktivierung privaten Kapitals zur Realisierung dringender Verkehrsprojekte dienen soll, auf wenige ohnehin hochrentable Netzkomponenten beschränkt. Die dort zu erzielenden höheren Gebühreneinnahmen würden der Netz AG fehlen.

Folglich entscheidend für die Ablehnung einer Anwendung des Betreibermodells im Bereich der Schieneninfrastruktur ist die damit einhergehende schleichende Abtrennung ausgerechnet der wirtschaftlich interessanten Teile des Schienennetzes aus dem Konzernverbund, die mit erheblichen Nachteilen für das gesamte Unternehmen verbunden wäre. Tatsächlich handelt es sich bei diesem Vorschlag zumindest im Bahnbereich um eine Schein-Alternative zur bisherigen Haushaltsfinanzierung. Denn es ist kaum damit zu rechnen, dass über kurz oder lang geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, die neben der notwendigen finanziellen Potenz zusätzlich auch über die für den Bau- und/oder Betrieb beispielsweise einer Hochgeschwindigkeitsstrecke unverzichtbaren technischen und fachlichen Voraussetzungen verfügen.

Dringender als das angeblich größere Planungs- und Finanzierungs-Know-how privater Unternehmen benötigt die Bahn Planungssicherheit für die Entwicklung ihrer Infrastruktur. Dazu gehört aus Sicht der Verkehrsgewerkschaft GDBA neben einer Verstetigung der im Haushalt bereitzustellenden Mittel die GDBA-seitig bereits im Jahre 1995 vorgeschlagene Schaffung eines gesetzlich abgesicherten „Investitions-Fonds“ für den Schienenwegeausbau. Durch diesen Fonds, der kontinuierlich durch Finanzleistungen aus dem Bundeshaushalt zu speisen ist, erhält die Bahn durch die Entkoppelung von Mittelbereitstellung und Mittelverwendung das bei Investi­tionsvorhaben dieser Größenordnung notwendige Maß an Flexibilität. Die Steuerung und Durchführung derartiger Projekte in einem komplexen und hochsensiblen System auf einen einzigen Tag auszurichten, nämlich auf das Ende des laufenden Haushaltsjahres, muss zwangsläufig den Erfordernissen eines bundesweit operierenden Unternehmens zuwiderlaufen. Darum gilt: Die Anwendung des Betreibermodells ist kein geeignetes Mittel, um Finanzierungslücken im Schienenwegeausbau zu schließen. Aber auch haushaltspolitische Grundsätze dürfen keinem Selbstzweck dienen. Sie müssen nötigenfalls jenen Zwängen angepasst werden, denen sich auch der Bahnkonzern bedingungslos unterzuordnen hat.
 

Resümee

„Licht und Schatten“ lautet das Urteil der Verkehrsgewerkschaft GDBA aus Anlass der Vorlage des Endberichts der „Pällmann-Kommission“. Massive Eingriffe in die technischen und organisatorischen Gesetzmäßigkeiten des Verbundsystems Schiene sowie der Ausverkauf des Konzerns sind Irrwege, deren Verfolg nicht auf die bahnpolitische Tagesordnung gesetzt werden darf. Auch ist die vielbeschworene zusätzliche Forcierung des Wettbewerbs kein Ersatz für die notwendige Angleichung der Wettbewerbsbedingungen. Die vorgeschlagene Aufhebung der Netzkostendeckungspflicht im Schienenverkehr sowie der geforderte Einstieg in die Erhebung einer nutzungsabhängigen Lkw-Gebühr werden von der Verkehrsgewerkschaft GDBA hingegen begrüßt. Nicht zuletzt wegen der Auswirkungen möglicher Veränderungen des Ordnungsrahmens im Verkehrswesen auf Arbeitsplatzsicherheit und Sozialstandards bei der Bahn fordern wir eine Beteiligung der Gewerkschaften an den weiteren Arbeiten zur Auswertung des Berichts.

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